Testkäufer, die zugeordnet werden können
Hallo, ich bins wieder, der Einzelhändler im ersten Betriebsrat unserer Filiale.
Wie ich schon mal erzählt hatte, hat bei uns jemand gekündigt und wie erwartet, sind die wegfallenden Stunden nur zum Teil neu ausgeschrieben worden. Dagegen kann ich erstmal nichts machen, aber: Erstens wird kommuniziert, dass wir jetzt die Etagen in frequenzarmen Zeiten in Einerbesetzung fahren, was bisher nur im Krankheitsfall geschehen ist. Inwieweit Mitarbeiter dann noch zur Toilette uä gehen können, wird sich noch herausstellen. Ich denke, es wird immer wenigstens auf einer unserer drei Etagen eine zweite Person sein, die man ausleihen kann. Aber die andere Frage: Bei uns kommen regelmäßig Testkäufer. Bei deren Bewertung dürfen die Mitarbeiter nicht identifizierbar sein (warum, habe ich noch nicht herausbekommen). Testkäufer geben aber Datum und Uhrzeit an, so dass ab sofort die Identifizierung sehr leicht werden könnte. Kann ich dagegen etwas machen? Danke für Antworten Einzelhändler
Community-Antworten (1)
10.06.2010 um 19:44 Uhr
Hallo Einzelhändler
ihr könntet als Betriebsrat versuchen, in einer Betriebsvereinbarung Regelungen für die Durchführung von Testkäufen aufzustellen und versuchen, dabei eure Vorstellungen einzubringen.
Gruß
TimoA
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