Wiederwahl nach Abwahl erneut möglich
Nach einem Jahr hat sich eine Mehrheit für die Neubesetzung des Stellvertreters gefunden. Nach der Abwahl versucht dieser BR Mitglieder für sich zu gewinnen. Frage: der Abgewählte darf sich doch wieder aufstellen lassen? (gesetzlich erlaubt, ob es Sinn macht wird sich zeigen) Zweite Frage: Es gewinnt, wer die meisten Stimmen hat, oder? Also es ist keine einfache Mehrheit notwendig, wenn sich mehrere Kandidaten bewerben, oder? Dritte Frage: Könnte man in der Geschäftsordnung eine Wahlordnung definieren, die bei einer Wahl zur Nachbesetzung vorsieht von allen nur mehr zwei Kandidaten in einer weiteren Stichwahl antreten zu lassen? (Das gibt es bei Wahlen zu Präsidenten, z.B.)
Community-Antworten (6)
30.03.2023 um 15:33 Uhr
- ja
- ja, der Kandidat mit den meisten Stimmen gewinnt
- Nein, das ist im BetrVG nicht vorgesehen. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Und jede andere Einschränkung der Kandidatur wäre illegal.
Nachtrag: wie würde denn entschieden, welche zwei Kandidaten sich aufstellen lassen dürfen? Ich stelle mir gerade vor, ich möchte zur Wahl antreten und der Wahlleiter sagt: "Nein, nur zwei Kandidaten, Du jedenfalls nicht".
30.03.2023 um 15:34 Uhr
"Frage: der Abgewählte darf sich doch wieder aufstellen lassen?"
Selbstredend, ja!
"Zweite Frage: Es gewinnt, wer die meisten Stimmen hat, oder? Also es ist keine einfache Mehrheit notwendig, wenn sich mehrere Kandidaten bewerben, oder?"
Richtig!
"Dritte Frage: Könnte man in der Geschäftsordnung eine Wahlordnung definieren, die bei einer Wahl zur Nachbesetzung vorsieht von allen nur mehr zwei Kandidaten in einer weiteren Stichwahl antreten zu lassen?"
Puh ... schwierige Frage. Weiß ich spontan keine Antwort drauf. Tendenziell würde ich sagen ... müsste gehen.
"3. Nein, das ist im BetrVG nicht vorgesehen. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Und jede andere Einschränkung der Kandidatur wäre illegal."
Wie bitte? Was ist denn im BetrVG vorgesehen?
Zitat: "Der genaue Ablauf der Wahl des Betriebsratsvorsitzenden unterliegt keinen besonderen gesetzlichen Vorschriften."
wenn ich weiterlese steht da zwar: "Zum Betriebsratsvorsitzenden gewählt ist schließlich das Betriebsratsmitglied, das die meisten Stimmen erhalten hat. Bei Stimmengleichheit wird die Entscheidung per Los gefällt."
das heißt aber mEn noch lange nicht, dass man kein anderes Wahlverfahren beschliessen darf.
30.03.2023 um 15:46 Uhr
@ celestro Wenn das Gremium selbst entscheiden darf, wie bei Stimmengleichheit verfahren wird, warum steht dann da "wird per Los gefällt"? Meines Erachtens müsste es dort extra stehen, wenn der Losentscheid nicht zwingend ist. Allerdings schreibt emstein auch gar nichts von Stimmengleichheit.
30.03.2023 um 17:11 Uhr
"warum steht dann da "wird per Los gefällt"?"
Weil das die Ansicht des Schreibers ist, die aber ja noch lange keine rechtlich bindende Sache ist?
30.03.2023 um 17:27 Uhr
Du hast recht, sorry, da habe ich mich in den Texten verirrt. Ich dachte, Du hättest aus einem Gesetz zitiert. Demnach steht es dem Gremium tatsächlich vollkommen frei, wie es die Wahl des BRV gestaltet.
30.03.2023 um 17:37 Uhr
Es macht sicher Sinn den Losenendscheid bei Stimmengleichheit zu beschließen. Wir hatten mal die Wahl 3 mal wiederholt bis wir ein Ergebnis hatten.
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