Erstellt am 01.02.2012 um 20:42 Uhr von wahlvst
Als "ehemaliger" BRV solltest Du die Antwort eigentlich wissen.
Wenn nicht könnte man überlegen ob die BRM welche hier ein Änderung wollen nicht falsch liegen.
Denn als BRV ist man ja für eine ordnungsgemäße BR-Sitzung und Durchführung dieser verantwortlich.
Also, noch mal einen Blick ins BetrVG zu dem Thema Änderung / Ergänzung der TO und was ist unter dem TOP verschiedenes alles möglich.
Denke bringt Klarheit!
Erstellt am 01.02.2012 um 21:20 Uhr von DerAlteHeini
von LuizJ
Natürlich können in einer Betriebsratssitzung zusätzliche Punkte in die Tagesordnung mit aufgenommen werden.
Dafür müssen allerdings folgende Bedingungen erfüllt sein:
Alle Mitglieder des Gremiums müssen anwesend sein und
niemand widerspricht der Aufnahme dieses Punktes in die Tagesordnung.
Somit dürfte deine Abwahl nichtig sein.
Teile den Betriebsratsmitgliedern mit, dass der zusätzlich in der Tagesordnung aufgenommene Tagesordnungspunkt,"Abwahl des BR Vors.", nicht ordnungsgemäß in die Tagesordnung aufgenommen wurde, der gefasste Beschluss des BR somit nichtig, und du weiterhin der Vorsitzende des BR bist.
Du arbeitest einfach weiter als Vorsitzender, das ist dein Recht.
Warum der Beschluss deiner Abwahl nichtig ist, solltest du den Kollegen nicht erklären. Jeder der schlauen BR Mitglieder sollte sich selber schlau machen, wenn sie es den können.
Sollte es Probleme geben, solltest du mit Hilfe des ArbG feststellen lassen, dass der genannte Beschluss nichtig ist. Wenn du mit Hilfe des ArbG vorgehen möchtest, melde dich hier, dann Schreibe ich dir wie du es machen musst.
Erstellt am 01.02.2012 um 21:54 Uhr von kunzundhinz
LuizJ
schaue einmal hier:
Tagesordnung kurzfristig ändern. Dürfen Sie das als Betriebsrat überhaupt?
http://www.arbeitsrecht.org/betriebsrat/arbeitsrecht/tagesordnung-kurzfristig-aendern-duerfen-sie-das-als-betriebsrat-ueberhaupt/
Erstellt am 01.02.2012 um 21:56 Uhr von neueBRin
Hallo DerAlteHeini kannst du es bitte schreiben würde mich als neue BRin auch interessieren.
Danke!
Erstellt am 02.02.2012 um 01:05 Uhr von rkoch
> kannst du es bitte schreiben würde mich als neue BRin auch interessieren.
ich bin zwar nicht D.A.H., aber das hatten wir heute erst.
Nur wenn alle ORDENTLICHEN BRM an der Sitzung teilnehmen kann nach BAG ein TOP aufgenommen werden. Da ein "Ersatzmitglied" den Antrag gestellt hat, war mindestens eines der ordentlichen BRM nicht anwesend, also konnte der TOP nicht eingefügt werden!
Dazu kommt noch, das der TOP vom BRV eingefügt werden muß. ER legt die TO fest und ER leitet die Sitzung. Der "Antrag" eines BRM reicht nicht dazu aus, nur 1/4tel der BRM kann vom BRV einen TOP in einer anderen Sitzung verlangen. Das hindert den BRV natürlich nicht daran auch auf "Antrag" eines BRM "freiwillig" einen TOP aufzunehmen, aber ER muss es tun. Ob LuizJ als amtierender BRV den TOP formell eingefügt hat läßt sich seinem Vortrag nicht entnehmen. Sofern er allerdings den Beschlußantrag gestellt hat (Wer ist dafür) impliziert das, dass er den TOP als solchen aufgenommen hat. Macht aber nix weil er das gar nicht durfte (s.o.).
BTW: Als BRV muß ich nicht einmal vors ArbG ziehen.... Ich mache einfach weiter wie gehabt (von Neuwahl des BRV hat er ja auch nichts gesagt). Sollen doch die anderen BRM vors ArbG ziehen um den Beschluß durchzusetzen.
Auf der anderen Seite: Das Quorum ist auf jeden Fall gegen LuizJ ausgefallen. Eine ordentliche Wiederholung desselben ist normalerweise reine Formsache.... Insofern würde ich sagen: Gibt Dein Amt einfach freiwillig ab. Sollen sie doch erstmal einen anderen Dummen finden der den Job (besser!) macht, denn einen neuen BRV braucht ihr ja. Am Ende bleibst Du BRM und hast eine ganze Portion Streß weniger...... Lehn dich zurück und warte ob Dein stellv. jetzt den Job besser/richtig macht. Seine erste Amtshandlung muß ja jetzt sein: Sitzung einberufen, BRV wählen.... Ich bin ja schon sooooo gespannt ob er schon das erstmal richtig hinkriegt, fall nicht, lach Dir einen und frage Deine Kollegen was sie jetzt durch die Abwahl gewonnen haben. I.d.R. kommen sie von selbst gekrochen und bitteln Dich ob Du nicht doch BRV bleiben willst.
Erstellt am 02.02.2012 um 09:28 Uhr von gironimo
ich denke, der letzte Absatz von rkoch ist der entscheidene.
Sich auf Formfehler zu berufen bringt nichts dauerhaftes. Das Mißtrauen gegenüber der eigenen Person ist mehr als deutlich.
Erstellt am 02.02.2012 um 16:06 Uhr von kunzundhinz
Hallo rkoch
.....Nur wenn alle ORDENTLICHEN BRM an der Sitzung teilnehmen kann nach BAG ein TOP aufgenommen werden. Da ein "Ersatzmitglied" den Antrag gestellt hat, war mindestens eines der ordentlichen BRM nicht anwesend, also konnte der TOP nicht eingefügt werden!....
So kannte ich es auch und vertrete es auch. Doch nachdem ich u.a. auf diese Webseite und Aussage gestoßen bin, findet man auch bei RA so, habe ich Zweifel!
Aussage mit Hinwei sauf BAG:
Das heißt zunächst: Alle regulären Mitglieder (oder entsprechend ein oder mehrere ordnungsgemäß eingeladene Ersatzmitglieder) sind anwesend. Diese Regelung erfolgt analog zur Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 28.4.1988, Az. 6 AZR 405/86).
http://www.arbeitsrecht.org/betriebsrat/arbeitsrecht/tagesordnung-kurzfristig-aendern-duerfen-sie-das-als-betriebsrat-ueberhaupt/
Es gibt ja sogar die Rechtmeinung:
Allerdings bedarf dies eines Mehrheitsbeschlusses.! Also keine Einstimmigkeit
http://www.br-wiki.de/index.php?purl=/index.html&page=Seite%3ABetriebsratssitzung
Bei objektiver Verhinderung im Sinne des § 25 BetrVG kommt es daher auf die
Zustimmung des geladenen Ersatzmitglieds zur Aufnahme in die Tagesordnung
an, nicht aber auf diejenige des ohnehin verhinderten ordentlichen
Mitglieds (so mit Recht Thüsing, a.a.O., § 29 Rn. 39).
6 TaBV 16/06
15 BV 122/05
(LAG Nürnberg)
Erstellt am 02.02.2012 um 16:24 Uhr von rkoch
Das Thema hatten wir im anderen Thread auch..... Das BAG hat sich eigentlich relativ klar geäußert aber im Schrifttum kursieren abweichende Kommentierungen, die in sich für mich auch schlüssig sind.... Also müssen wir nur noch das BAG überzeugen das seine Meinung falsch ist oder wir müssen mal weider davon ausgehen das nur eine "unklare" Ausdrucksweise (was sind eigentlich "ordentliche BRM" ?) verwendet wurde.
Erstellt am 02.02.2012 um 16:34 Uhr von petrus
@kunzundhinz: Dann lies dir die Diskussionen der letzten Tage zu diesem Thema nochmal durch...
> Aussage mit Hinwei sauf BAG:
> ...
> (Urteil vom 28.4.1988, Az. 6 AZR 405/86).
Was nutzt das Zitat eines fast 25 Jahre altes Urteil, wenn das BAG knapp sechs Jahren explizit was anderes entschieden hat? (eben das, was Du kennst - und vermutlich im WAF-Seminar so gelernt hast)
Das mag zwar manchem Kommentator nicht passen - aber dem Mond ist es auch egal, wenn die Hunde bellen und die Wölfe heulen...
Ebenso dieses:
> Es gibt ja sogar die Rechtmeinung: ... Mehrheitsbeschluss ... keine Einstimmigkeit
Dazu habe ich schonmal hier geschrieben: Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut. Jeder darf seiner Meinung bleiben, sogar Prof. Fitting & Co oder das LAG Nürnberg. Das BAG war aber ausdrücklich gegenteiliger Auffassung und verwirft diese Rechtsmeinung. Guckst Du hier: http://lexetius.com/2006,2299#22
Also tu uns bitte den Gefallen und hol die alten Kamellen nicht im nächsten Thread raus, nachdem sie diese Woche bereits in zweien ausführlichst ausdiskutiert wurden - mit dem von rkoch dargestellten Ergebnis.
Erstellt am 02.02.2012 um 16:42 Uhr von petrus
@rkoch:
Tja, das ist bei kommentarschreibenden Rechtsprofessoren wie bei Hollywood- und Opendiven: Die haben ihre Überzeugung, den brauchst Du mit Fakten nicht kommen. Gegen gekränkte Eitelkeiten bist Du halt machtlos.
Wobei es einen Unterschied dann doch gibt: Die Kommentare enthalten nach einer seitenlangen Begründung, warum die Meinung des Herrn Professor die einzig richtige ist, zumindest noch fünf Buchstaben, die den geneigten Leser auf die richtige Bahn geleiten: "aA BAG"
Erstellt am 02.02.2012 um 16:45 Uhr von Kölner
@petrus
Mensch, was bist Du angefressen...
Erstellt am 02.02.2012 um 18:13 Uhr von kunzundhinz
Hallo,
ich targe ja auch grundsätzlich die Meinung welche rkoch hier vertritt.
Doch sei folgende Anmerkung noch gestattet.
Es heißt ja und wird eigentlich ja auch hier nicht bestritten, dass ein wegen Verhinderung nachtückendes EBRM die gleichen Rechte in dieser Zeit, also auch in der BR-Sitzung hat wie die BRM!!!
Also es keine BRM 1. und 2. Klasse gibt!
Doch es scheint leider doch nicht wirklich so zu sein! Also ein temporär nachtückendes EBRM hat demnach nicht uneingeschränkt die gleichen Rechte wie ein BRM!
Denn es draf ja nicht mitentscheiden, bzw. der BR darf in dieser Situation nicht die TO ändern/ergänzen.
Auch die auch im BAG Entscheid getragen Aussage/Grund http://lexetius.com/2006,2299#22
Also in Rn 22
...Sie soll den Betriebsratsmitgliedern Gelegenheit geben, sich ein Bild über die in der Sitzung zu treffenden Entscheidungen zu machen und es ihnen ermöglichen, sich auf die Beratung der einzelnen Tagesordnungspunkte ordnungsgemäß vorzubereiten. Nur bei Kenntnis der Tagesordnung hat ein verhindertes Betriebsratsmitglied die Möglichkeit, seine Betriebsratskollegen schon vor der Sitzung über seine Auffassung in einer bestimmten Angelegenheit zu unterrichten und sie zu überzeugen oder sie ggf. auch nur zu bitten, seine Argumente in der Betriebsratssitzung zumindest vorzutragen....
wird in Rn 23 wieder teilweise revidiert.
Die nur eingeschränkte Möglichkeit zur Ergänzung der Tagesordnung in einer Betriebsratssitzung steht kurzfristigen Änderungen der Tagesordnung nicht entgegen. Für deren Bekanntgabe sieht das Gesetz keine besondere Frist oder Form vor. Nach § 29 Abs. 2 Satz 3 BetrVG hat der Betriebsratsvorsitzende die Mitglieder des Betriebsrats rechtzeitig unter Bekanntgabe der Tagesordnung zu laden. Dies ermöglicht auch eine kurzfristige, ggf. fernmündliche Information der Betriebsratsmitglieder über die Themen, über die eine Beschlussfassung beabsichtigt ist. Die Frist darf nur nicht so kurz bemessen sein, dass eine sachgerechte Sitzungsvorbereitung der Betriebsratsmitglieder nicht möglich ist. Dies gilt auch für Änderungen und Ergänzungen der Tagesordnung.
Denn auch hier kann ja dann das verhinderte BRM eben diesen Einfluss nicht wahrnehmen. Denn es ist ja davon ist auszugehen nicht möglich dieses über eine sehr kurzfritige Sondersitzung zu informieren!
Erstellt am 02.02.2012 um 18:16 Uhr von Lernender
@kunzundhinz
ich find dich klasse
Erstellt am 02.02.2012 um 18:55 Uhr von kunzundhinz
Lernender
...ich find dich klasse
Wenn dass ernst gemeint ist gut, hatte aber aus Antworten von Dir auch schon andere Vermutungen entnommen
Erstellt am 03.02.2012 um 08:10 Uhr von rkoch
Ich weiß ja nicht wie er´s gemeint hat, aber genau das haben wir auf Lernenders Anstoß doch schon im anderen Thread diskutiert....