Abwahl/ Neuwahl wie oft?
Hallo zusammen, Ich bin Ersatzmitglied und war ganze zweimal im Einsatz. Unser Betriebsrat ist leider zweigeteilt einmal die alten auf der einen Seite und die Neuen auf der anderen. Da es eine sehr knappe Mehrheit gibt konnte das nicht gut gehen. Der Betriebsrat beschloss den gemeinsamen Rücktritt. Jetzt gehen die Grabenkämpfe weiter, die Alten wollen nun den Vorsitzenden abwählen und auch seine Freistellung, der war aber schon mal auf der Abwahl und hatte es geschafft nicht abgewählt zu werden.
Da ich jetzt das Zünglein an der Waage bin werde ich mit Anrufen bombardiert, der Vorsitzende sagt mir das er nicht noch mal auf die Abwahl darf, andernfalls könnten sich die Vorgänge zur Abwahl und Neuwahl bis zum Ablauf der Amtszeit ca 10.12 Wochen bis zur Neuwahl) ohne Unterbrechung wiederholen. Das ist mit der im Interesse der Belegschaft und des Unternehmens gebotenen Funktionsfähigkeit des Betriebsrats und dessen störungsfreier Geschäftsführung nicht vereinbar. Das sehe ich ein aber ich kann das im BetrVG nicht finden. Die anderen behaupten das Gegenteil, ich verstehe auch nicht warum die Ihn jetzt stürzen wollen da es doch sowieso Neuwahlen gibt. Es stehen aber noch wichtige Verhandlungen an, ich wäre euch für einen Ratschlag wirklich sehr dankbar. Als Ersatzmitglied habe ich leider nicht die nötigen Fachkenntnisse.Dürfen freigestellte Mitglieder wirklich immer wieder zur Abwahl stehen? Wenn der Antrag wie von unserem BRV behauptet unzulässig ist, warum setzt er das denn auf die Tagesordnung? Stimmt es das er das muss?
Vielen Dank im Voraus
Mit freundlichen Grüßen Liane
Community-Antworten (4)
15.04.2007 um 00:45 Uhr
Liane, Du hast im BetrVG nichts gefunden, weil es nichts gibt, was die erneute Abwahl des BRV verneinen würde. Du musst hier ganz nach Deinem Gewissen entscheiden, ist er der Richtige für die Verhandlungen? Gibt es einen anderen, besseren, der sich zur Wahl stellt? Auf keinen Fall darf der BR ohne BRV sein.
15.04.2007 um 13:53 Uhr
Danke Lotte, das habe ich befürchtet es wird in 2 Wochen denn wieder anders aussehen. Dann sind die ordentlichen Mitglieder wieder da, und es wird der nächste Antrag auf Abwahl des BRV gestellt werden. Mit dem gemeinsamen Rücktritt dachte ich das endlich Ruhe einkehrt und man sich wieder auf das Wesentliche konzentriert. Ich hoffe nur das die Belegschaft in der Neuwahl dem ein Ende setzt.
Vielen Dank für deine schnelle Antwort Lotte.
16.04.2007 um 09:53 Uhr
Über einem solchen Betriebsrat kann sich der Arbeitgeber nur freuen!
Vielleicht solltet ihr euch mal mit BR- Arbeit beschäftigen und nicht mit Grabenkämpfen!
16.04.2007 um 13:44 Uhr
Gibt die Kommentierung zu § 29 (3) was her, wie oft und mit welcher Frist ein BRV ein Thema auf die Tagesordnung nehmen muss?
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