Erstellt am 22.08.2007 um 07:21 Uhr von Mona-Lisa
@diddi511,
guten Morgen!
Seid ihr euch sicher, dass ihr die Mehrheit für die Abwahl bekommt?
Hoffentlich habt ihr einen neuen Vorschlag in der Hinterhand. Konsituieren müsst ihr euch nicht neu, nur eben einen neuen BRV wählen. Habt ihr die Neuwahl auch auf der Tagesordnung? Sollte, wenn möglich, in der selben Sitzung stattfinden!
Der "alte" BRV fliegt natürlich zeitgleich aus den Pflichtausschüssen, (Betriebsausschuss, wenn vorhanden!) er tritt in die Reihe der "normalen" BR's zurück.
Erstellt am 22.08.2007 um 07:28 Uhr von Sternburg
Ihr braucht einen weiteren Tagesordnungspunkt: Neuwahl des BRV. Bis ihr einen neuen BRV habt, tritt sein Stellvertreter an seine Stelle.
Eine konstituierende Sitzung wird nicht abgehlaten; es gibt sie pro Amtszeit genau nur ein mal: Wenn der neu- oder wiedergewählte Betriebsrat zum ersten mal zusammentrifft.
Die Mitgliedschaft im GBR und WA ist nicht an den Posten des BRV gebunden - das dann normale BR-Mitglied bleibt dort solange Mitglied, bis es von diesen Ämtern abberufen wird.
Betriebsausschuss siehe Vorposterin ;-)