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Dieser Beitrag ist vor 3 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeitsunfähigkeit und Stundenaufbau

T
Timm
Mrz 2023 bearbeitet

Hallo zusammen,

Ich bräuchte mal eure Schwarmwissen. In unserem Unternehmen arbeiten wir in einem vollkontinuierlichen Schichtsystem. Der Schichtplan enthält sogenannte Flexschichten, die abhängig vom Bedarf durch den Arbeitgeber mit einem Vorlauf für Samstag von 3 Wochen und für Sonntag 6 bis 9 Wochen angesagt werden können. Für die Sonntage, die nicht zur Erfüllung der Sollarbeitszeit benötigt werden, bedeutet das für den Mitarbeitenden, dass er für die geleisteten Schichten eine Zeitgutschrift auf dem Arbeitszeitkonto erhält (die im MTV vereinbarten Zuschläge für Sonntagsarbeit erhält der Mitarbeitende mit seiner monatlichen Gehaltsabrechnung).

Und nun zu meiner Frage: Wenn der Mitarbeitende nach erfolgter verbindlicher Ansage der zusätzlichen Schichten erkrankt und er dem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung inklusive der Sonntage vorlegt, muss dann für diese Sonntage eine Zeitgutschrift erfolgen? Somit würde der Mitarbeitende während seiner Krankheit Zeit aufbauen, obwohl er nicht anwesend war und gearbeitet hat. Wichtig ist in diesem Zusammenhang noch zu sagen, dass die angekündigten Schichten für den Mitarbeitenden als Pflichtarbeitstage anzusehen sind.

Danke im Voraus

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Community-Antworten (4)

K
Kehler

29.03.2023 um 12:12 Uhr

Er bekommt keine Zeitgutschrift, aber Krank wird wie Arbeit gewertet. Oder sehe ich das falsch? Es gibt hier aber Leute die kennen sich mit Schicht besser aus.

M
Moreno

29.03.2023 um 12:21 Uhr

Sollte ein Beschäftigter „schichtplanmäßig eingesetzt gewesen sein und während der Zeit der Arbeitsunfähigkeit ein für ihn geltender Schichtplan bestanden haben, bestimmte sich der Zeitfaktor des fortzuzahlenden Entgelts nach den tatsächlich ausgefallenen Arbeitsstunden” (BAG Urteil vom 26.06.2002, 5 AZR 5/01) Quelle: Verdi

NB
nicht brauchen

29.03.2023 um 12:39 Uhr

Man muss das anders verstehen. Es gibt keine Zeitgutschrift, wenn man da ist, sondern ein Zeitsoll wenn er eingeteilt ist.

Erklärung: Der MA soll laut Schicht 8h arbeiten. Das heißt das System sagt er hat 8h zu arbeiten. Sein Stundenkonto wird auf -8h gesetzt. Er arbeitet 8h und ist dann wieder auf 0. Wenn er krank ist, so gilt das wie gearbeitet und er ist auch wieder auf 0.

T
Thomas63

30.03.2023 um 11:19 Uhr

Wir regeln das über ein Tageskonto (Ampel). Wenn ein MA an einer Angesagten Zusatzschicht (bei uns Samstags) krank wird bekommt er wie die MA die gearbeitet haben einen Tag gutgeschrieben. Wenn eine Schicht angesagt frei ist(kommt Freitags mal vor) bekommt der MA egal ob Gesund oder krank einen Ampeltag abgezogen. Jeder kranke wird wie ein gesunder gehandhabt. (solange Er in der LfZ ist) Diese Regelung haben wir schon lange und wurde damals von der Gewerkschaft und dem Arbeitgeberverband abgesegnet.

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