JAV Übernahme nach Ausbildung
Hallo,
mein Betrieb ist nicht sehr erfreut darüber, dass Sie mich unbefristet übernehmen müssen. Mir wurde ein Schreiben vorgelegt, dass ich sozusagen als JAV auf mein „Recht“ verzichte -unbefristet- übernommen zu werden und dieses Schreiben sollte ich auch sofort unterschrieben. Natürlich habe ich dies nicht getan. Sie möchte jetzt allerdings weitere Gespräche mit mir führen, um mir irgendwelche Floskeln einzureden, was gesetzlich gar nicht korrekt ist. Ich belese mich sehr viel, was gesetzlich vorgeschrieben ist und dass gefällt ihr absolut nicht. Sie macht mir auch das Leben im Betrieb schwer. Ich habe das Gefühl, dass Sie weitere Schritte einleiten wird, dass meine Firma mich eben nicht unbefristet übernehmen müssen. Dass würde ja dann allerdings vor dem Arbeitsgericht hinauslaufen, wenn Sie dagegen vorgehen möchte. Hätte ich da gute Chancen? Sollte ich mir eine Rechtsschutzversicherung zulegen? Und wie läuft das beim Arbeitsgericht ab?
Kann meine Ausbilderin (Personalabteilungsleiterin) auch die Annahme meines Schreibens bzgl. Unbefristete Übernahme verweigern? Falls nein, was könnte ich machen, wenn Sie’s dennoch macht?
Vielen Dank und liebe Grüße Alexandra
Community-Antworten (11)
27.03.2023 um 09:19 Uhr
Es reicht, wenn es in den "Dunstkreis" der Personalabteilung kommt. Da nützt kein Verweigern oder zurückschicken. Ich würde das aber unter vertrauenswürdigen Zeugen machen.
Eine Rechtsschutzversicherung gibt grundsätzlich erst nach drei Monaten nach Abschluss und Zeitpunkt des Vorfalls Rechtsschutz. Auch die Gewerkschaft. Es gibt aber ein paar Gewerkschaften die da Ausnahmen machen.
27.03.2023 um 09:29 Uhr
Grundsätzlich würde ich mich selber mal hinterfragen, aus welchem Grund der Betrieb so denkt. Man bildet für die Zukunft aus, bedeutet, bei guten Leistungen spricht nichts dagegen, junge Leute wieder gehen zu lassen.
Sollte der Azubi eben keine guten Leistungen abliefern, entsprechend hohe Fehlzeiten aufweisen oder eben sämtliche Dinge diskuttieren wollen, kann ich den Betrieb voll und ganz verstehen.
Bitte auch überlegen, wie es nach dem möglichen Rechtsstreit in der Firma weitergehen soll, mir erschließt sich der tiefere Sinn nicht.
27.03.2023 um 09:55 Uhr
@Junge: Jetzt wird aber mal wieder wild spekuliert und alles mögliche Unterstellt.
Manche Arbeitgeber wollen nicht Mitarbeiter haben die sich Rechtlich kundig machen und sich nicht alles gefallen lassen.
@Alexa99: Normalerweise sollte der BR dich unterstützen, nimm Dir von dort jemanden mit zum Gespräch und wenn es nur ein Zeuge ist. Die Erfahrung ist das dann solche Gespräche oft anders verlaufen als wenn man alleine ist.
Wenn der Arbeitgeber Dir einfach keinen Vertrag gibt und Dir den Zutritt zur Firma verweigert (nach der Ausbildung) kannst Du nur zum Gericht gehen.
27.03.2023 um 10:54 Uhr
@Junge Spekulatius hilft hier nicht, das ist Dir hier aber glaube ich auch schon oft genug gesagt worden. Vielleicht hast Du ja auch was konstruktives, hilfreiches beizutragen - denn das ist Sinn dieses Forums.
Natürlich kann es mit Unzufriedenheit mit der Leistung zusammenhängen, es kann aber genau so gut Kostengründe haben, oder er ist dem Betrieb als JAV einfach zu unbequem. Alles ist möglich. Viele BRM haben hier sicher schon die wildesten Sachen erlebt. Aber es bleibt - wie gesagt - Spekulatius, und bis dahin tut man eben gut daran, einfach mal die Finger still zu halten was eine Beurteilung der Lage angeht.
Im Hinblick auf die Rechtsschutz-Versicherung und die 3 Monate Wartezeit wird es in der Tat eng. Aber es kommt eben drauf an, wann der Rechtsstreit in Gang gesetzt wird. Da der Arbeitgeber spätestens 3 Monate vor Ausbildungsende über die beabsichtigte Nicht-Übernahme zu unterrichten hat, unterstelle ich eine Abschlussprüfung im Sommer. Das könnte zumindest theoretisch passen - vermutlich würde die Rechtsberatung aber deutlich früher stattfinden.
Und auch wenn ein Rechtsstreit nicht die beste Basis für die Zukunft ist, so gibt es dennoch zwei Faktoren: zum einen, auch im Falle eines zerschnittenen Tischtuchs rechtmäßig behandelt zu werden. Und zum anderen wird ein Rechtsstreit auch stets im Betrieb wahrgenommen. Mitarbeiter werden dafür sensibilisiert, in Vertragsangelegenheiten genauer hinzuschauen - und im Optimalfall überdenkt der AG seine Gebaren im Umgang mit den Mitarbeitern.
Was den nächsten Schritt angeht, wäre ich bei Thomas63. Ein Gespräch, in dem die Gründe für die angedachte Nicht-Übernahme erläutert werden unter Konsultierung eines BRM, wäre vielleicht aufschlussreich. Auf der Reaktion könnte man das weitere Vorgehen aufbauen.
27.03.2023 um 11:20 Uhr
Weder habe ich spekuliert noch die TE Starterin angegriffen, ich habe lediglich Gründe genannt, die zu einer nicht-Übernahme führen können. Lesen und verstehen hilft in diesem Fall deutlich.
Die Ausbildung endet mit Bestehen der mündlichen Prüfung, diese ist in der Regel im Mai/Juni ...
27.03.2023 um 11:56 Uhr
Einen Angriff auf den TE hat Dir niemand vorgeworfen (also bitte Vorsicht mit dummdreisten Formulierungen wie "Lesen und Verstehen", wenn Du Dich selbst damit schwer tust).
Und wenn das Schwadronieren über die Leistungen keine Spekulation ist, was dann?
Aber egal. Mit Dir diese Diskussion zu führen, ist erfahrungsgemäß wie 4 Stunden Kreisverkehr fahren. Das bringt uns ebenso wenig weiter wie Deine Kommentare im Allgemeinen, die leider oftmals stark an Plattitüden von unbeholfenen Führungskräften erinnern. Dass das hier keiner so gerne lesen möchte, haben Dir ja bereits schon andere freundlich mitgeteilt. Und, mit Verlaub, an hilfreiche und konstruktive Antworten Deinerseits kann ich mich jetzt auch nicht wirklich erinnern.
27.03.2023 um 12:52 Uhr
Fassen wir zusammen, was genau habe ich empfohlen?
Gerade in jungen Jahren eine Selbstreflektion, weshalb der Betrieb von einer Unbefristung nicht begeistert ist. Es sind erfahrungsgemäß nicht immer nur die anderen Schuld.
Klar kann man nun mit Arbeitsgericht etc. drohen, doch wie gestaltet sich die Zeit beim AG nach dem Termin? Wenn man Konflikte nur so lösen möchte, wünsche ich viel Spaß beim weiteren Werdegang.
Weiterhin stellt diese Plattform ein Diskussionspodium dar, da muss man auch anderweitige Meinungen dulden können, was hier wiederholt nicht der Fall ist.
27.03.2023 um 12:57 Uhr
Was genau bezweckst Du eigentlich mit Deiner Foren-Teilnahme respektive Deinen Beiträgen?
27.03.2023 um 13:03 Uhr
Ist es nicht mein Problem, was ich wo schreibe? Brauchst Du eine Zensur?
27.03.2023 um 13:05 Uhr
Es ist zwar Dein gutes Recht hier alles mögliche abzusondern, aber allein Dein Problem ist es tatsächlich irgendwann nicht mehr. Erst Recht ist es dann das auch das Problem der TE, die sich auf Resonanz zu ihrem Beitrag freuen, sich dann aber enttäuscht das Ergebnis anschauen müssen.
Denn: hier schreiben überwiegend Leute die Hilfe suchen. Am liebsten von Betriebsräten, denn das heißt hier "Forum für Betriebsräte" (allein das wirft mir schon Zweifel auf, aber das lassen wir mal so im Raume stehen).
Das ist erst Recht dann ärgerlich, wenn jemand regelmäßig Antworten gibt, die stark an arbeitgeberfreundliche Plattitüden erinnern. Das darfst Du natürlich tun - aber musst dann auch damit leben, wenn Leute das nicht so erquickend finden und das auch so äußern.
So entstehen dann ganz tolle Off-Topic-Diskussionen, die dem TE nicht helfen. Dieser Thread ist z.B. schon im Eimer, und das ist auch nicht der erste.
Was Deine Frage angeht: Nein, eine Zensur brauche ich nicht... aber ich schätze hier konstruktive Antworten, sonst kommt mir der Grünkohl vom Kaffeetrinken hoch.
Ich verstehe Dich auch dahingehend, dass Du vielleicht auch mal ein Mitteilungsbedürfnis hast. Ich bezweifle nur, dass das hier richtig adressiert ist. ;-)
Es ist zwar ein Diskussionsforum, aber i.d.R. werden hier keine Diskussionen gestartet, sondern ernst gemeinte Fragen gestellt, auf die hilfreiche Antworten erwartet werden. Erwartungen, die Du bisher leider nicht erfüllt hast.
Was Dir natürlich frei steht ist, selbst eine Diskussion zu starten, wenn Dich etwas bewegt was Du unbedingt loswerden möchtest. Wir dürfen gespannt auf die Resonanz sein...
27.03.2023 um 13:43 Uhr
Hallo Alexandra. Hast du dir das auch schon einmal durchgelesen?
https://www.betriebsrat.com/wissen/jugend-und-auszubildendenvertretung/uebernahme
Ein Erstberatungsgespräch bei einem Anwalt ist meistens kostenlos.
Allerdings habe ich bedenken, nach so einem Rechtsstreit, noch bei so einem AG arbeiten zu wollen.
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