ich habe folgende Frage zur Jugend- und Auszubildendenvertretung:
Wir haben derzeit 5 Azubis im Unternehmen. Unser JAV ist nach seiner Ausbildung aus dem Unternehmen ausgeschieden - deswegen hat der Stellvertreter seinen Platz übernommen. Nun ist er durch die im April erfolgte BR-Wahl zum BR-Ersatzmitglied gewählt worden und nahm nun bei einer BR-Sitzung als Ersatzmitglied teil. Er hatte sich in der Sitzung für die BR-Ersatzmitgliedschaft und gegen die JAV-Tätigkeit entschieden. Soviel zur Vorgeschichte.
Nun das Problem: Da der JAV-Posten nun wieder frei ist, müssten eigentlich neue Wahlen stattfinden. Die neue JAV-Amtsperiode wäre allerdings recht kurz, denn im Juli lernen 2 Azubis aus. Wir haben dann nur noch 3 Azubis im Unternehmen. Meine Frage richtet sich nun nach der Übernahme:
Am 31.07. endet die JAV-Tätigkeit, da 2 Azubis auslernen. Dann hat der JAV und sein Stellvertreter 1 Jahr Kündigungsschutz - also eigentlich bis zum 31.07. des Folgejahres. Haben beide dann trotzdem ein Recht auf Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis,, wenn sie wiederum 1 Jahr später am 31.07. auslernen? Oder richtet sich das danach, wann die mündliche Prüfung stattfindet?
Für eine kurze Antwort wäre ich sehr dankbar. Vielen Dank!
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