Übernahme nach § 9 BPersVG. Bitte um Hilfe
Hallo
laut § 9 BPersVG gilt der Übernahme Schutz von JAV Mitglieder auch noch 1 Jahr nach dem ausscheiden aus der JAV wenn ich den § richtig verstanden habe. Sogar selbst wenn das JAV Mitglied die Ausbildung früher beendet und zum Zeitpunkt der Übernahme kein Azubi und kein Mitglied der JAV mehr ist.
Ist das so korrekt???
Denn ich wurde von unserem eigenen BR gelinkt. Ich habe am Ende meiner Ausbildung lt. §78a Antrag auf unbefristete Übernahme gestellt und NUR einen befristeten Vertrag angeboten bekommen. Der BR hat mir gesagt ich soll mit dem Angebot zufrieden sein und es annehmen und nicht auf einen Unbefristeten Vertrag bestehen. Nun is die Zeit des befristeten Vertrags zuende und mein AG will nicht verlängern. Doch war ich bis vor ca 2 Wochen noch Mitglied der JAV und bin ich dann im Recht wenn für mich der Übernahme Schutz immer noch gilt wie es im § 9 BPersVG steht??? Weil dann könnte ich ja noch einmal auf Übernahme bestehen.
Ich hoffe jemand kann mir helfen denn auf meinen BR kann ich nicht vertrauen leider :(
Mfg
Community-Antworten (3)
20.04.2010 um 23:07 Uhr
Hallo, Du wirst ja nicht gekündigt, Dein Vertrag läuft aus. Damit endet auch der besondere Kündigungsschutz. Ein Recht auf einen unbefristeten Vertrag besteht auch nicht.
21.04.2010 um 00:11 Uhr
Habe grade erfahren das meine Stelle durch eine ungelernte ersetzt wird. Müsste ich nicht eine Begründung bekommen wieso ich nich verlängert werde und statt dessen jemand ungelerntes meinen Vertrag bekommt.
21.04.2010 um 00:25 Uhr
.....nö....
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