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Ruhezeit gegen Betriebsversammlung

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sonja.lanser
Mrz 2023 bearbeitet

Wir werden im unserem Betrieb die erste Betriebsversammlung durchführen (insges. ca. 190 Arbeitnehmer/innen). Nun stehen wir vor der Tatsache dass die Nachtschicht (16 Arbeitnehmer/innen) behauptet sie dürfen garnicht an der BV, die um 13:30 Uhr stattfinden wird, teilnehmen weil die Ruhezeit von 11 Stunden nicht eingehalten wird und wir als Betriebsrat damit gesetzwiedrig handeln. Ich als Vorsitzende sehe das so. Die Zeit der Teilnahme an der BV wird als Arbeitszeit vergütet, stellt jedoch keine Arbeitsleistung dar. Aus diesem Grunde unterliegt die Zeit der Teilnahme an der Betriebsversammlung nicht den Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes über die Höchstarbeitszeiten, die Ruhepausen und Ruhezeiten. Sehe ich das richtig?

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Community-Antworten (5)

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RudiRadeberger

23.03.2023 um 13:21 Uhr

Nein, das siehst du so nicht richtig. Auch die Betriebsversammlung ist Arbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz. Die 16 aus der Nachtschicht sind aber berechtigt, ihre vorangegangene Schicht so abzukürzen, dass die Ruhepause bis zur Betriebsversammlung eingehalten werden kann. Natürlich nur, wenn sie an dieser auch teilnehmen möchten. Es ist Aufgabe des AG, den entstanden Arbeitsausfall zu kompensieren oder hinzunehmen.

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sonja.lanser

23.03.2023 um 13:36 Uhr

Hallo RudiRadeberger, ja das haben wir auch so gemacht. Die BV endet um 15 Uhr und die Teilnehmer der Nachtschicht haben ihren Arbeitsbeginn um 2 Uhr am darauf folgenden Tag. Also haben wir ja im Grunde dafür gesorgt das die Ruhezeit eingehalten werden kann. Die Nachtschicht weist das jedoch als unzumutbar zurück und lehnt den 2 Stunden späteren Arbeitsbeginn ab.

S
sonja.lanser

23.03.2023 um 14:14 Uhr

Ich muss jetzt noch was ergänzen. Die BV endet um 15 Uhr. Wir haben mit der GL und der Produktionleitung vereinbart, dass Arbeitnehmer/innen der Nachtschicht die an der BV teilnehmen ihren Arbeitsbeginn auf 2 Uhr verlegen und somit ihre Ruhezeit von 11 Stunden einhalten können. Dieses wurde jedoch von der Nachtschicht als unzumutbar abgewiesen und ein verlegen des Arbeitsbeginns um 2 Stunden abgelehnt.

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RudiRadeberger

23.03.2023 um 15:08 Uhr

Dann darf "Die Nachtschicht" aber auch nicht behaupten, sie dürfe nicht an der BV teilnehmen. Dann will sie eher nicht.

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Kehler

24.03.2023 um 09:23 Uhr

Wenn man der Nachtschicht schon entgegenkommt und der AG die Arbeitszeit verlegt, damit die Ruhezeit eingehalten wird und sie das Ablehnen, dann ist es halt so. Sie hatten die Möglichkeit und haben es abgelehnt. Die teilnahme an der BV ist nicht vorgeschrieben sondern freiwillig. Ansonsten so wie Rudi es geschrieben hat.

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