Erstellt am 20.03.2023 um 10:36 Uhr von Kehler
Ich würde dem Mitarbeiter als erstes raten das er eine Gleichstellung beantragt. Als gleichgestellter Schwerbehinderter hat er besondere Rechte, besonders was Kündigungen angeht.
Für alles andere würde ich mal den Betriebsarzt mit ihns Boot holen. Gibt es bei euch Begehungen durch eine Berufsgenossenschaft (BG) oder gibt es bei euch ASA Sitzungen (Arbeitsschutzsitzungen) mit anschließender Begehung? Bei der ASA Sitzung ist der BR mit im Boot.
Der Arzt soll eine Befreiung heben ~5Kg schreiben. Vielleicht hilft das schon.
Erstellt am 20.03.2023 um 10:47 Uhr von Frankfurt0407
Hallo Kehler,
die Gleichstellung hat sie bereits beantragt und bewilligt bekommen.
Leider haben wir derzeit keinen SBV an den wir uns wenden können.
Alle anderen Kollegen (überwiegend männlich) haben keine "Probleme", Arbeitsschutz wird natürlich entsprechend eingehalten und bestätigt, es betrifft speziell eine Kollegin aufgrund ihrer bisherigen Krankenvorgeschichte.
Der BR ist aktuell mit mind. einem Mitglied in den ASA Sitzungen vertreten.
Mit freundlichen Grüßen
Erstellt am 20.03.2023 um 10:51 Uhr von Kehler
So wie du das aber beschreibst finde ich nicht das der Arbeitschutz eingehalten wird.
Wieso gibt es keine SBV bei euch? Ab 5 Schwerbehinderten oder gleichgestellten muss es eine geben!
Erstellt am 20.03.2023 um 11:04 Uhr von Frankfurt0407
Die "negativen" Auswirkungen ergeben sich für die Kollegin "nur" aufgrund ihrer Vorerkrankung, andere Kollegen haben dahingehend keine Probleme.
-> Heißt dies, der "Arbeitsschutz" muss hier separat für die Kollegin betrachtet werden?
SBV muss neu gewählt werden.
Erstellt am 20.03.2023 um 11:07 Uhr von Dummerhund
@Kehler
Woher nimmst du die Pflicht das eine SBV gewählt werden MUSS?
Erstellt am 20.03.2023 um 11:33 Uhr von Kehler
@Dummerhund
https://www.betriebsrat.com/wissen/schwerbehindertenvertretung/wahl
und
§ 177 SGB IX
Soll ich jetzt auch anfangen Großbuchstaben zu verwenden?
Erstellt am 20.03.2023 um 12:52 Uhr von sbvfrank
Deine Kollegin hat Anspruch als gleichgestellte auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz! Wenn ihr noch keine SBV gewählt habt, holt das umgehend nach! Außerdem soll sich deine Kollegin umgehend an das für euch zuständige Integrationsamt wenden!!
zusätzlich könnt ihr den Arbeitgeber einmal auf den Paragraphen 164 Abs. 4 im Sozialgesetzbuch neuntes Buch aufmerksam machen!
Erstellt am 20.03.2023 um 15:35 Uhr von xyz68
Und falls sich niemand findet als SBV so muss der BR hier mit einspringen. Vielleicht findet sich auch jemand aus dem BR, der sich für eine Wahl aufstellen lässt.
Unabhängig davon solltet ihr solange die Kollegin unterstützen. Hier geht es um den Schutz der Gesundheit.
Erstellt am 21.03.2023 um 10:31 Uhr von seehas
Eventuell kann es auch sinnvoll sein hier ein BEM durchzuführen. man muss ja nicht immer warten, bis das Kind in den Brunnen gefallen ist. In einem BEM kann formal festgelegt werden, welcher Arbeitsplatz für die Mitarbeiterin in Frage kommt. Damit kann die Angelegenheit vielleicht etwas beschleunigt werden.