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Nach BSV OP weiter schweres Heben - Vertrau ich mich dem BR an oder nicht?

S
Sefan
Aug 2017 bearbeitet

Hallo Zusammen, hatte vor einem Jahr ein BSV der Operiert wurde,nun arbeite ich wieder in meiner Abteilung wo ich ab und an noch schwer heben muss,nun mein Problem ich überlege schon lange wie es oder wie lange das noch gut geht,mit der Bandscheibe sollte ich eigentlich schweres heben vermeiden,was aber in meiner Abteilung unumgänglich ist.Da in unserer Firma (großes Unternehmen)ein Br vorhanden ist diesen zu konsultieren oder nicht.Nun kann man sagen geh doch mal hin,na ja das Problem ist es wurden in letzter Zeit ca 10 MA gekündigt zwecks Sparmaßnahmen.Deshalb steh ich extrem unter druck natürlich nicht krank zu werden,bzw den Rücken so gut es geht zu schonen.Meine sorge ist das man mich vielleicht nicht inerhalb des Betriebes umsetzen kann und dann auch Kündigt.Wie würdet ihr da vorgehen?

5.00602

Community-Antworten (2)

K
Kriegsrat

01.07.2009 um 18:00 Uhr

der betriebsrat ist dafür gewählt, dir zu helfen, kennt die innerbetrieblichen möglichkeiten, ist kostenlos und hat schweigepflicht....

geh doch mal rüber........

W
wölfchen

02.07.2009 um 14:40 Uhr

. . . ergänzend zu Kriegsrat: der Betriebsrat hat nach § 80 BetrVG die allgemeine Aufgabe, darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften. . . . durchgeführt werden. Und in der LasthandhabV vom 31.10.2006 steht im § 2: "Der Arbeitgeber hat . . . . geeignete organisatorische Maßnahmen zu treffen oder geeignete Arbeitsmittel, insbesondere mechanische Ausrüstungen, einzusetzen, um manuelle Handhabungen von Lasten, die für die Beschäftigten eine Gefährdung für Sicherheit und Gesundheit, insbesondere der Lendenwirbelsäule mit sich bringen, zu vermeiden." Und da hat doch der BR etwas in der Hand, worauf er pochen kann, ohne Deinen Namen ins Spiel zu bringen. Feststellen kann er das doch ganz einfach mal bei einer kleinen Betriebsbegehung . . . .

P.S.: schau zusätzlich mal sozusagen als Soforthilfe hier rein: http://www.bge.de/asp/dms.asp?url=/bge/m103/m103.htm Das sollte man wirklich beherzigen, denn es hilft tatsächlich :-)

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