GBR möglich oder nicht?
Hallo zusammen,
ich bin neu in der BR Arbeit und zusätzlich gleich zum Vorsitzenden geworden.
Wir sind 5 Firmen (eigenständige GmbHs) mit 150-400 Mitarbeiten. Alle haben einem eigenen Geschäftsführer. 3 der Geschäftsführer sind auch Prokura von 1-2 der anderen Firmen. Alle Firmen haben einen eigenen BR.
Zusätzlich gibt es eine Firma (GmbH), in der der größte Teil der Verwaltung liegt. Sie hat ca. 30 Mitarbeiter und keinen BR
Durch Verträge zwischen der "Verwaltung" und den 5 einzelnen Betrieben werden nahezu Entscheidungen durch die Verwaltung getroffen. Zudem gibt es für die meisten Abteilung einen weisungsbefugten (Abteilungsleiter) mit sitz in der "Verwaltungsfirma".
Greift hier Aktiengesetz §19 Wechselseitig beteiligte Unternehmen obwohl keine Kapitalbeteiligung besteht.
Können wir einen GBR einberufen?
Vielen Dank im voraus
Community-Antworten (2)
18.03.2023 um 18:20 Uhr
Hallo Cat..Wiesel, Arbeitet ihr nach Tarif? Beziehungsweise welches Gesetzbuch regelt bei euch den Betriebsrat
Als Beispiel, die Mitarbeitervertretung, für die Mitarbeiter nach BAT-KF, unterliegt dem MVG-EKD
LG
18.03.2023 um 22:02 Uhr
@hashtagnoname Hast du dich im Thread vertan? Deine Antwort hat absolut nichts mit dem Thema zu tun.
@Cat.Wiesel Schau mal hier rein ob dich das schlauer macht:
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