Bem, wer darfdabei sein?
In der Einladung steht, daß nur der Arbeitgeber und Betriebsarzt da sind. Nun hatder Arbeitgeber die Betriebsleitung dazu geholt obwohl der Arbeitnehmer es nicht wollte. Arbeitnehmer beendete, das Gespräch. Hat da der Arbeitnehmer recht gehabt?
Community-Antworten (4)
17.03.2023 um 14:53 Uhr
Im Zweifelsfall sollte es eine Betriebsvereinbarung geben, wer alles am BEM teilnimmt. Auf jeden Fall hat der Arbeitnehmer das Recht eine Person seines Vertrauens hinzuzuziehen, er muss nicht alleine hingehen. Dies würde ich auch jedem Arbeitnehmer empfehlen. In Betrieben mit Betriebsrat ist in der Regel ein BR Mitglied beim Gespräch dabei. Wenn der Arbeitgeber eine weitere Sachkundige Person hinzuzieht, so würde ich dabei kein Problem haben. Wenn der AG selbst wenig Einblick in konkrete Abläufe und Verfahren hat, kann dies bei der Suche nach sachgerechten Lösungen sogar sehr hilfreich sein.
20.03.2023 um 10:55 Uhr
@seehas "In Betrieben mit Betriebsrat ist in der Regel ein BR Mitglied beim Gespräch dabei" aber nur auf Anfrage des AN an den BR, nicht automatisch.
20.03.2023 um 11:23 Uhr
Ja, der Arbeitnehmer hat Recht gehabt. Wenn der AN nicht wollte, dass die Betriebsleitung dabei ist, muss der AN das nicht akzeptieren.
20.03.2023 um 14:34 Uhr
der AN ist beim BEM der "Herr des Verfahrens". Was er nicht will passiert auch nicht.
Das hier "Im Zweifelsfall sollte es eine Betriebsvereinbarung geben, wer alles am BEM teilnimmt." ist leider auch nicht mehr so ganz korrekt, denn eine BV kann dem AN nicht vorgeben wer dabei zu sein hat oder wer nicht. Der Beauftragte des AG führt das Gespräch mit dem AN und alles weitere bedarf der Zustimmung des AN.
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