Maskenpflicht im Ausbruch?
Wir haben in einer Klinik in Niederbayern einen Coronausbruch. Darf der Arbeitgeber für den betroffenen Bereich so einfach wieder Masken anordnen? Es ist zwar nur für 14 Tage, aber viele MA wollen das nicht mehr.
Community-Antworten (19)
17.03.2023 um 12:53 Uhr
Nein, darf er nicht. Der Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Ziffer 1 und 7 BetrVG in der Mitbestimmung. Denn: Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen.: (und dann kommt der Rest vom § 87 BetrVG)
17.03.2023 um 12:56 Uhr
Ausnahme: Es gäbe im Bundesland eine Regelung, die das vorsieht. Dann kann der AG das auch ohne BR anordnen.
17.03.2023 um 13:02 Uhr
Ja, stimmt. Gibt´s die denn noch irgendwo?
17.03.2023 um 13:15 Uhr
eine generelle Maskenpflicht geht nicht ohne BR oder gesetzlicher Regelung oder behördlicher Anordnung soweit stimme ich zu aber: habt ihr sowas wie einen Hygieneplan, in dem evtl. steht, dass bei Kontakt mit infeltiösen Krankheiten eine Maske zu trage ist. Das könnte ein punktuelle Maskenpflicht begründen. Ist ja nicht so, dass es vor Corona im Krankhenhaus noch nie jemand eine Maske getragen hat.
17.03.2023 um 13:17 Uhr
Gibt es denn entsprechende Regelungen aus Zeiten, bevor Corona ausgebrochen ist? Zum Beispiel im Falle von Influenza- oder Erkältungswellen? Die wären dann ja seinerzeit mit dem BR verhandelt worden und würden weiterhin gelten.
Wenn nicht, siehe @takkus.
17.03.2023 um 13:35 Uhr
Der AG könnte das über eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung auch ohne Gesetz und Verordnungen legitimieren. Aber bei deren Ausgestaltung seid ihr in der Mitbestimmung.
Da ich in einer Klinik aber auch Verantwortung für andere Menschen trage, würde ich vielleicht mal in mich gehen. So als Mensch.
17.03.2023 um 13:46 Uhr
Genau. Genauso wie bei Handballspielen, Konzerten, im Kino, beim Einkaufen, im Puff....
17.03.2023 um 13:55 Uhr
Ein Krankenhaus mit Konzerten, Kino usw. zu vergleichen ist schon ziemlich doof
17.03.2023 um 14:18 Uhr
Lasst diese Diskussion sein!!!!!! Die Kollegeninnen und Kollegen in Einrichtungen des Gesundheitswesens waren wohl in den letzten 3 Jahren genug belastet!!!!! Warum sollte jetzt also willkürlich wieder etwas angeordnet werden? Warum muss in Krankenhäusern wieder "gaaaanz tief in sich gegangen werden"???? Züge, Flüge, Konzerte- scheißegal!!! Aber in Krankenhäusern wieder anfangen!!!! So ein Quark!!!!
17.03.2023 um 14:40 Uhr
Nachdem @petermännchen alle verfügbaren Ausrufezeichen aufgebraucht hat kann ich leider keinen Beitrag mehr leisten :-(
17.03.2023 um 14:42 Uhr
??????????????
17.03.2023 um 15:20 Uhr
Ich habe gedacht Sinn und Zweck dieses Forums sind Diskussionen???????????
17.03.2023 um 15:25 Uhr
"Warum sollte jetzt also willkürlich wieder etwas angeordnet werden?"
Weil dort eine Ansteckung von Patienten eine "ganz andere Nummer darstellt", als Fussballfans, die sich in einen Nahverkehrszug quetschen?
17.03.2023 um 15:31 Uhr
Mal ne Frage: ihr kommt alle aus einem Krankenhaus?
17.03.2023 um 20:17 Uhr
@petermännchen Ja, GERADE in einem Krankenhaus, wo die Patienten eh schon gesundheitlich angeschlagen sind, sollte man wieder anfangen...
20.03.2023 um 09:37 Uhr
Ich finde die Diskussion hier ziemlich einseitig. Die Frage war klar Maske nur im Ausbruch für 14 Tage. Man muss da ja auch an die Patienten denken. Ausserdem will ich mich in so einer Situation auch nicht anstecken. Keine Frage - ich bin froh keine Maske mehr tragen zu müssen - aber zum Schutz anderer würde ich das für einen gewissen Zeitraum schon tun.
20.03.2023 um 11:03 Uhr
Ein Auszug von der Webseite der Bundesregierung: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/informationen-fuer-arbeitnehmer-1821408 "An die Stelle verpflichtender Regelungen zum betrieblichen Infektionsschutz treten Empfehlungen des Bundesarbeitsministeriums. Arbeitgeber können diese bei Bedarf zum Schutz ihrer Beschäftigten anwenden – auch zum Schutz vor anderen Infektionskrankheiten, etwa der Grippe."
20.03.2023 um 12:28 Uhr
Die Empfehlungen werden bei uns ähnlich umgesetzt, und viel diskutierte Dinge wie z.B. das Tragen von Masken im Rahmen der AHA+L-Regel erfolgen auf freiwilliger Basis.
Wer z.B. von einer Infektion betroffen ist und an einem Meeting teilnehmen soll, trägt i.d.R. freiwillig eine solche Maske bis er symptomfrei ist. Ich habe noch niemanden gesehen der sich dessen verweigert, und es hat auch noch keine unzulässigen Androhungen vom AG gegeben.
In einer Klinik kann es durchaus sein, dass man mit Patienten insbesondere mit Erkrankungen der Atemwege, Lungenerkrankungen etc. zu tun hat. Wäre ich dort angestellt, wäre es für mich ein Selbstverständnis, das Patientenzimmer bei Auftreten von Symptomen nur mit entsprechendem Schutz zu betreten. Eine COVID-Infektion kann z.B. für einen COPD-Patienten schnell lebensbedrohlich sein. Da sollte man im begründeten Einzelfall vielleicht mal Argumente wie "...waren die letzten 3 Jahre genug belastet" hinten an stellen.
Ich würde hier zum Schutze aller (also Patienten, Besucher und Beschäftigte) auf generelle Regelungen im Infektionsfall oder im Falle einer Epidemie drängen. Eine Klinik kann da ganz schnell mal auf letzter Rille fahren.
Das muss man in anderen Branchen natürlich anders bewerten, und auch Vergleiche mit Handballspielen, Konzerten etc. verbieten sich hier meiner Ansicht nach, weil es hier um was völlig anderes geht.
27.03.2023 um 16:13 Uhr
Bei einem Ausbruch geht ist nicht mehr um eine Ordnung im Betrieb, sondern um ein Infektionsgeschehen. Hier muss das örtliche Gesundheitsamt informiert werden und es ist verpflichtend Maßnahmen zu ergreifen, um eine weitere Verbreitung der Infektionskrankheit zu verhindern. Wenn nicht, dann wird das Gesundheitsamt nicht mehr unbedingt gut auf die Klinik zu sprechen sein und ihrer Kontrollpflicht nach IfsG besonders gut nachkommen. Ein Ausbruch und dementsprechend die Maßnahmen sind für eine deutlich überschaubare Zeit begrenzt.
Verwandte Themen
Mitbestimmung Hygienemaßnahmen
ÄlterHallo Zusammen, habe eine Frage, da ja jetzt weitesgehend die Coronaregeln ab dem 02.04.2022 nicht mehr gelten, wie z.B. die Maskenpflicht. Da nun Anfragen von Kollegen kamen, die eine Mitteilung der
Maskenpflicht Befreiung
ÄlterGuten Tag zusammen. Die Geschäftsleitung hat im März eine allgemeinen Maskenpflicht im Betrieb (Industriebetrieb) eingeführt. Ich bin Mitglied des Betriebsrats (7er Gremium). Die GL hat diese Akti
Verbaler Ausbruch während BR Sitzung - was tun?
ÄlterHallo zusammen, auf unserer Sitzung vor 2 Wochen, hat ein BRM einen verbalen Ausbruch gegen ein anderes BRM los gelassen, was mich immer noch schockiert. (War auch nicht das 1.mal).Hat jemand Erfahru
Maskenpflicht, Chef droht mit Strafe
ÄlterGuten Tag zusammen. Wir sind ein 7er Gremium in einem Industriebetrieb (Metall, Zulieferer für Automobilindustrie). Seit Ende März hat der Chef die Maskenpflicht im ganzen Betrieb verordnet. Der e
Maskenpflicht im Betrieb / MA mit Attest
ÄlterAusgangssituation: Im Betrieb herrscht schon seit Wochen & Monaten Maskenpflicht, AG bietet ausreichend Stoffmasken, OP Masken und FFP2 Masken an. Kollege (bekennender Corona Leugner) hat sich lange d