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Maskenpflicht im Betrieb / MA mit Attest

J
JimmyMcGill
Feb 2021 bearbeitet

Ausgangssituation: Im Betrieb herrscht schon seit Wochen & Monaten Maskenpflicht, AG bietet ausreichend Stoffmasken, OP Masken und FFP2 Masken an. Kollege (bekennender Corona Leugner) hat sich lange dagegen gesträubt, es gab diverse Beschwerden bei Vorgesetzten von anderen Kollegen, die sich durch das Nicht-Tragen der Maske unsicher und gefährdet fühlten. Nach einem ernsten Gespräch mit einem Vorgesetzten hat er angekündigt, "dann hol ich mir eben ein Attest vom Arzt" und hat das jetzt tatsächlich getan. Er kann nicht im Home Office eingesetzt werden (kein Büroarbeitsplatz), auch Kontakt mit anderen Kollegen kann absolut nicht vermieden werden. Maske tragen ist nicht vermeidbar, da der Abstand von 1,5 m nicht immer eingehalten werden kann und da die Arbeitsräume stellenweise relativ klein sind.

Dem Gremium wurde bis jetzt nur mitgeteilt, dass es ein Attest gibt und dass Gespräche mit dem Betriebsarzt laufen (der AG wurde erst heute über das Attest informiert). Der Kollege wurde heimgeschickt und ist aktuell krank gemeldet.

Jetzt die Frage: wer hat evtl. ähnliche Erfahrungen gemacht und kann Input geben, wie in euren Betrieben mit so etwas ungegangen wird?

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Community-Antworten (8)

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Catweazle

10.02.2021 um 22:48 Uhr

Der Arbeitgeber kann bei Maskenverweigerern mit Ermahnung, Abmahnung oder auch Kündigung reagieren. Aufgrund seiner Schutz- und Fürsorgepflicht kann er hierzu auch verpflichtet sein.

S
Südwester

11.02.2021 um 06:43 Uhr

Guten Morgen, da steht was von einem Attest, das nach einem ernsten Gespräch vorgelegt wurde - wisst ihr vom Gremium, ob da schon eine Abmahnung o.ä. im Raum stand? Falls ja, hat das Attest für mich ein "Geschmäckle".

U
UdoWoe

11.02.2021 um 12:00 Uhr

Ich bin auch der Meinung, sowie Catweazle geschrieben hat, dass der AG eine Schutz- und Fürsorgepflicht für alle seine MA hat. Auch das Gerichtsurteil, welches rtjum angeführt hat, deutet darauf hin. Vor einiger Zeit ging auch in den Medien ein ähnliches Urteil rum. Da hatte jemand aus dem Öffentlichen Dienst (hier Rathaus) gegen die Maskenpflicht ein Attest vorgelegt. Diese Person wurde ohne weitere Bezüge nach Hause geschickt. Ich glaube aber, da wird sich das eine oder andere Gericht noch zu äußern. Momentan bin ich der Meinung, Maskenverweigerer sollte ohne Gehalt nach Hause geschickt werden (meine ganz persönliche Meinung).

JM
Jimmy McGill

11.02.2021 um 17:40 Uhr

Aktueller Stand: die Firma zweifelt das Attest an, Kollege weigert sich mit Maske zu arbeiten und kam heute nicht in die Firma.

S
Stefan180876

13.02.2021 um 15:21 Uhr

Also soweit ich die aktuelle Gesetzeslage deute, ist der AG nach wie vor in der Fürsorgepflicht und kann/muss den AN auffordern die Maske zu tragen. Der Schutz der anderen Mitarbeiter geht hier klar vor und somit sollte das ganze ja eigentlich klar sein. Er kann aus deiner Erklärung heraus nicht ins Homeoffice, also Maske auf oder raus aus dem Gebäude.

Oder sollte ich die aktuelle Lage so missverstehen?

T
Timm

15.02.2021 um 13:12 Uhr

schau mal hier, Arbeitsgericht Siegburg: Keine Beschäftigung ohne Maske. https://www.justiz.nrw/JM/Presse/presse_weitere/PresseLArbGs/04_01_2021_/index.php

D
DummerHund

15.02.2021 um 13:31 Uhr

Alleine schon die Tatsache das der MA vor dem Attest schon keine Maske getragen hat ist Abmahnungsbedürftig. Der AG ist hier in der Fürsorgepflicht gewesen und hätte den AN ohne Bezahlung nach Hause schicken können. Zweifelt der AG nun das Attest an sollte er sich mit der Krankenkasse in Verbindung setzen und anraten das ein Medizinisches Gutachten von deren Seite aus erstellt werden sollte. In jedem Fall aber sollte der MA bis zum Ergebnis Hausverbot ausgesprochen bekommen. Ich gehe aber mal davon aus, das selbst wenn das Attest rechtens ist das ert trotzdem das Betriebsgelände nicht betreten darf.

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