Erstellt am 14.10.2006 um 23:39 Uhr von Heini
Hier sollte man versuchen die Situation mit einer Aussprache in den Griff zu kriegen. Bessert sich das BR Mitglied nicht, sollte das Gremium schriftlich die Besserung seines Verhaltens vordern. Bleibt es bei den verbalen Ausbrüchen und wird die Betriebsratsarbeit dadurch erheblich gestört oder gar unmöglich, sollte sich der Betriebsrat auf ein Verfahren gem.: §23 BetrVG auf Ausschluss des BR Mitgliedes einigen und durchführen.
Erstellt am 15.10.2006 um 22:16 Uhr von raptor
Oh ja. Das kenne ich zur Genüge. Bei uns im BR ist es nun soweit, dass ein BRM den BRV vor Gericht zerrt. Alle anderen BRM sind aber auf der Seite des BRV, weil sein verbaler Ausbruch verständlich war (das klagende BRM ist dem gesamten Gremium massiv in den Rücken gefallen)
Also lasst es bei euch nicht so weit kommen! Sprecht darüber offen und macht euch klar, dass ihr nur gemeinsam was erreicht. Das Gremium muss zusammenarbeiten. Nicht gegeneinander!