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Maskenpflicht Befreiung

M
MarcFlemming
Okt 2020 bearbeitet

Guten Tag zusammen.

Die Geschäftsleitung hat im März eine allgemeinen Maskenpflicht im Betrieb (Industriebetrieb) eingeführt.

Ich bin Mitglied des Betriebsrats (7er Gremium). Die GL hat diese Aktion nicht mit dem BR abgesprochen, ich hab zwar bei BR diesbezüglich ein Veto eingelegt, aber der Vorsitzende hat das in gewohnter Manie mit den Worten "das ist doch nicht schlimm" abgeschmettert.

Ich leide unter Asthma bronchialis. Ich habe das mit der Maske versucht, zumindest in Sitzungen. An der Maschine, wo im Umkreis von 5m eh kein andere Mitarbeiter ist, war die Maske wie bei den meisten auch, unter dem Kin.

Seit geraumer Zeit habe ich eine Maskenbefreiung und laufe ohne Maske im Betrieb herum. Vor 2 Tagen hat mich die Personalleitung zum ersten Mal ohne Maske angetroffen und gleich das tragen der Maske eingefordert.

Ich hab auf meine Befreiung der Maskenpflicht hingewiesen.

Heute hat man das Attest eingefordert. Dem bin ich nachgekommen, musste aber den Betrieb dennoch verlassen. Bin bis auf weiteres befreit. Das Attest wird nun beim MDK, Betriebsarzt und Rechtsabteilung geprüfte.

Selbst wenn das Attest wasserdicht ist, will man mich nicht in den Betrieb lassen. Da ich der einzige ohne Maske bin, wäre ich ein zu großes Risiko für die Belegschaft.

Jetzt meine Frage:

Ist diese Aktion gerechtfertigt?

Läuft das unter Behinderung des Betriebsrats?

Ist das schon Diskriminierung, da ich durch meine Krankheit nicht in der Lage bin dauerhaft eine Maske zu tragen.?

Was kann der BR dagegen unternehmen?

Vielen Dank im Voraus

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Community-Antworten (5)

B
BRHamburg

07.10.2020 um 21:03 Uhr

Wird den die Zeit trotzdem bezahlt?

M
MarcFlemming

07.10.2020 um 21:19 Uhr

Bezahlt freigestellt, eigentlich wie zusätzlichen Urlaub. Dennoch unnötige Kosten für den Betrieb, zumal viel Arbeit vorhanden ist.

Ich arbeite gerne und meine Arbeit macht mir Spaß.

B
BRHamburg

07.10.2020 um 21:59 Uhr

Das bestreite ja auch keiner. Aber der Arbeitgeber hat im Zweifel das Hausrecht und damit bestimmen wer sich im Unternehmen aufhalten darf. Wenn er dich also von deiner Arbeitspflicht befreit um dich und/oder andere zuschützen ist das sein Recht. Den nur weil jemand von der Pflicht eine Maske zutragen befreit ist. Bedeutet es ja nicht das er sich nicht anstecken kann und dann weitere. Ich würde mal vermuten das die Gefahr sogar höher ist.

C
celestro

07.10.2020 um 22:21 Uhr

Die Maske macht eigentlich nur Sinn, wo der Abstand nicht einzuhalten ist. Corona-Viren sind so klein, das Sie durch die Masken durchgehen. Was es bringt, wäre maximal ein Ausstoß der Viren nicht komplett nach vorne heraus. Wenn um die Maschine im abstand von 5 m niemand ist, ist das völliger Blödsinn.

Behinderung der BR-Arbeit es nur, wenn Du freigestellt wurdest, weil Du BRM bist. Das ist hier nicht ersichtlich und wäre demnach sehr schwer zu beweisen.

R
rsddbr

08.10.2020 um 13:27 Uhr

Es scheint so, als hättet ihr Verbesserungspotential bei der BR-Arbeit.

"Die Geschäftsleitung hat im März eine allgemeinen Maskenpflicht im Betrieb (Industriebetrieb) eingeführt." Ob sinnvoll oder nicht, die allgemeine Anordnung zum dauerhaften Tragen der Mund-Nase-Bedeckung im gesamten Betrieb ist mitbestimmungspflichtig.

"[..] ich hab zwar bei BR diesbezüglich ein Veto eingelegt, aber der Vorsitzende hat das in gewohnter Manie mit den Worten "das ist doch nicht schlimm" abgeschmettert." Beschlüsse werden immer noch im Gremium mit Mehrheit der Stimmen gefasst. Einzelne Vetos oder "Abschmettern des Vorsitzenden" gibt es nicht.

Themen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz sind ebenfalls mitbestimmungspflichtig. Habt ihr einen ASA und in diesem die Gefährdungsbeurteilung zur Covid-19-Situation gemacht? Ist daraus eine Betriebsanweisung entstanden? War der Betriebsarzt anwesend? Auf dieser Seite sind auch die Empfehlungen der Bundesregierung zum Arbeitsschutz zusammengefasst und verlinkt: https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/Arbeitsschutz/arbeitsschutz.html Daraus könnte dann evtl. die Erkenntnis entstehen, dass es eben nicht notwendig ist, immer und überall die Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.

Darüber hinaus solltest du durchaus auch mit dem BR und dem AG besprechen, wie du trotzdem dein BR-Mandat ausüben kannst. Erst dann ist einschätzbar, ob hier die BR-Arbeit behindert wird. Aktuell kann ich auch keine Verhinderung erkennen, so dass dich der BRV zu den Sitzungen einladen muss.

Eine Diskriminierung aufgrund deiner Krankheit sehe ich aus der bisherigen Schilderung nicht, da der AG auch dich und deine Gesundheit schützt, indem er dich dem erhöhten Infektionsrisiko auf Arbeit ohne Mund-Nase-Bedeckung nicht aussetzt. Und der AG hat eine Fürsorgepflicht gegenüber allen Mitarbeiter*innen.

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