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Dieser Beitrag ist vor 3 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Erhöhung der Stückzahl bei Stundenlohn?

N
NicoleS
Mrz 2023 bearbeitet

Hallo, wir brauchen eure Hilfe. Kurze Vorgeschichte: Wir sind ein komplett neuer, der erste BR in der Firma überhaupt und erst seit Anfang des Jahres im Amt. Es bestehen noch sehr viele Unsicherheiten. Nun zu unserem Problem: Die Kollegen in der Produktion werden nach Stundenlohn bezahlt. Auf jedem Auftrag steht eine Vorgabe: Minuten pro Stück. In den letzten zwei Jahren werden sie auch auf diese Zeiten "gepeitscht" (wir haben eine sehr hohe Auftragslage) Nun haben wir eine Gruppe, die äußerst komplexe und schwere Stationen baut. Sie schaffen zwischen 5-6 Stück pro Person/ Tag. Und sind nach ihren Angaben so fertig, das sie tot ins Bett fallen. Nun sind sie letzte Woche von einem MA mit Stoppuhr in der Hand beobachtet worden. Heute kam die Ansage, das sie ab sofort 8 Stationen zu schaffen haben. Und die unterschwellige Drohung, das wenn sie es nicht schaffen, der Kunde abspringt (der "Kunde" ist die Firma, die uns letztes Jahr aufgekauft hat) und sie ihren Arbeitsplatz verlieren. Wir als BR wurden zu keinem Zeitpunkt informiert. Ist das alles so rechtens? Bei Stundenlohn? Und geht es auch um die Gesundheit der Kollegen. Könnt ihr uns eventuell Paragraphen im BetrVG an die Hand geben, wo wir uns einlesen können? danke Nicole

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Community-Antworten (3)

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enigmathika

17.03.2023 um 10:41 Uhr

Ich empfehle als Einstieg den folgenden Vortrag. https://www.boeckler.de/pdf/v_2018_10_09_meine.pdf

leider habt Ihr jedoch bei er Zuweisung des Arbeitspensums nur wenig Mitbestimmung. Habt Ihr schon erste Schulungen gehabt? Holt Euch am besten gewerkschaftliche Unterstützung.

T
Thomas63

17.03.2023 um 12:36 Uhr

X
XYZ68

17.03.2023 um 14:00 Uhr

Wenn die Kollegen an ihre Leistungsgrenze kommen, prüft mal die Gefährdungsbeurteilung und schaut auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Die Kollegen können auch hier Überlastungsanzeigen schreiben.

Bei uns hat immer die Drohung geholfen, dass wir, wenn so genau auf Stückzahlen geachtet werden soll, uns über die Lohngestaltung unterhalten müssen. Auch hier gibt es dann wieder die Mitbestimmung nach 87 und somit auch ein Initiativrecht.

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