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Dieser Beitrag ist vor 13 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Stückzahl und Mitbestimmung

C
Colala
Nov 2016 bearbeitet

Ich habe da mal eine Frage: Ist der Betriebsrat in der Mitbestimmung was die Stückzahlherstellung am Band betrifft? Wir fertigen Ersatzteile aus Kunststoff für Küchengeräte und der Betriebsleiter legt willkürlich die Stückzahl fest. Die Stückzahl ist NICHT am Lohn gekoppelt.

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Community-Antworten (6)

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Hoppel

26.09.2012 um 21:12 Uhr

Wer oder was hindert Euch daran, das Fass "§ 87 Abs.1 Nr. 10 BetrVG" aufzumachen und dann die Nr. 11 nachzuschieben?

Außerdem gäbe es noch die §§ 90,91 BetrVG.

C
Colala

27.09.2012 um 08:56 Uhr

Hopel, da hindert uns sicher niemand dran. Wenn ich das so ohne weiteres gelesen und so verstanden hätte, hätte ich nicht nachgefragt. Geht es in den Paragf nicht um Akkordarbeit in verbindung mit Lohn? Mein Arbeitgeber meint "solange nur einer die Vorgabe der Stückzahl schafft ist er im Recht und wir hätten keine Mitsprache".

L
Laffo

27.09.2012 um 10:51 Uhr

@Colala "Die Stückzahl ist NICHT am Lohn gekoppelt. " -> Wo besteht dann das Problem?

Ein/e AN/in ist zu einer mittleren Arbeitsleistung verpflichtet.

Ihr könntet initieren eine REFA-Studie durchführen zu lassen.

G
gironimo

27.09.2012 um 11:18 Uhr

Laffo hat es schon angedeutet. Der AN ist lediglich verpflichtet, seine Arbeitsleistung über einen bestimmten Zeitraum (Stichwort: Wochenarbeitszeit, Verteilung derArbeitszeit auf die Wochentage) zu erbringen. Er ist nicht verpflichtet eine bestimmte Menge zu leisten; er muss nur sein Bestes geben - und zwar in "mittlerer Quantität und Güte".

So gesehen gibt es keine Mitbetimmung bei der Stückzahl (da ja kein Geld dabei ansteht); wohl aber bei eventueller Mehrarbeit, die er verweigern kann.

P
Petrus

27.09.2012 um 11:28 Uhr

Mein Arbeitgeber meint "solange nur einer die Vorgabe der Stückzahl schafft ist er im Recht

Im Recht in sofern, dass er die maximale Leistung festgelegt hat. Wie aber die Vorschreiber schon festgestellt haben, sind die MA eben nicht zu dieser Spitzenleistung, sondern nur zu "Leistung mittlerer Art und Güte" (243 BGB) verpflichtet...

Das könnte ja Thema bei der nächsten Betriebsversammlung sein. Und der GEW-Vertreter kann bei entsprechender Voranfrage bestimmt einiges zu diesem Thema referieren... Findet dann zwar der ArbGeb nicht lustig - aber nimmt den Druck von den MA.

N
Nubbel

27.09.2012 um 21:32 Uhr

Die Stückzahl ist NICHT am Lohn gekoppelt.

ist sie nicht? wenn ich 1000€ im monat bekomme und soll dafür 10 gemüseschalen herstellen, ist es etwas anderes als für 1000€ 1000 gemüseschalen herzustellen

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