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Lohnerhöhung auf Stundenlohnbasis

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Daniel_561
Mrz 2023 bearbeitet

Guten Abend, unser Betriebsrat hat sich in der aktuellen Lohnverhandlung mit den Arbeitgeber geeinigt. Das Ergebnis und der Ansatz des Betriebsrates für alle den gleichen Stundenlohn als Erhöhung zu fordern stößt natürlich bei einen Teil der Kollegen auf Unverständnis. Zur Erklärung ein Beispiel mit fiktiven Zahlen. Der Betriebsrat konnte eine Erhöhung mit 5% aushandeln. Diese 5% werden auf die Gesamtpersonalkosten berechnet und auf die geleisteten Stunden aller runtergebrochen. Somit ergibt sich eine Stundenlohn Erhöhung um z.b. 1€ . Dieser 1€ soll jetzt jeder Mitarbeiter als Gehaltserhöhung auf seinen Stundenlohn bekommen. Von Produktion bis hin zur Verwaltung. Somit Ergeben sich unterschiedliche prozentuale Erhöhung von 2% bis 8% auf den Entgelt bezogen. Ist dies ein Fairer Abschluss? Ist dies Gleichberechtigung? Ist das rechtlich in Ordnung? Einige Kollegen empfinden sich schlecht vertreten. Über Rückmeldung oder Informationen würde ich mich freuen. Vielen Dank. Schönen Abend.

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Community-Antworten (11)

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Josefina

27.03.2023 um 23:23 Uhr

Der Ansatz, so wie ich ihn interpretiere, ist doch nicht verkehrt!? Diejenigen die wenig verdienen bekommen dann im Verhältnis mehr als diejenigen die ohnehin schon mehr haben. Wenn dem so ist, fände ich es persönlich fair.

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Daniel_561

27.03.2023 um 23:55 Uhr

Ja sozialistisch betrachtet ist es schon ne klasse Sache. Unternehmerisch sicherlich auch. Man erhöht die geringsten Löhne am stärksten, bevor man den Mindestlohn erhöht und man gezwungen ist diese zu erhöhen. Die höheren Lebenserhaltungskosten betreffen doch alle Menschen. Ist der Ansatz rechtlich in Ordnung? Letztendlich profitieren alle Einkommen unterhalb des Mittels mehr. Muss der Betriebsrat nicht alle gleich vertreten? Den Ansatz kann ich verstehen. Jedoch nimmt man doch bei den oberen Entgelten Prozente weg um sie einen niedrigen umzuverteilen. Ist wie bei Robin Hood. ;-)

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Catweazle

28.03.2023 um 00:08 Uhr

Gibt es denn eine Öffnungsklausel im TV? § 77 BetrVG (3) Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen, die durch Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden, können nicht Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein. Dies gilt nicht, wenn ein Tarifvertrag den Abschluss ergänzender Betriebsvereinbarungen ausdrücklich zulässt.

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Daniel_561

28.03.2023 um 00:10 Uhr

Das ist mir bis jetzt unbekannt. Ich weiß nicht ob ein Vertreter hinzugezogen, oder gefragt wurde.

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Catweazle

28.03.2023 um 00:28 Uhr

Die Öffnungsklausel muss im TV vereinbart sein. Schwarz auf Weiß. Ein Vertreter reicht nicht. Aber, dass eine Gewerkschaft die Gehaltsverhandlungen den BR überlässt? Kaum zu glauben.

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DummerHund

28.03.2023 um 00:57 Uhr

Kann ich mir auch nicht vorstellen.

K
Kehler

28.03.2023 um 10:03 Uhr

Ob das rechtens war?

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DummerHund

28.03.2023 um 10:07 Uhr

Kann wohl nur der TE beantworten nachdem er in den TV geschaut hat.

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Daniel_561

28.03.2023 um 10:55 Uhr

Es gibt ein Haustarifvertrag. Nach erster Sichtung kann ich hier keine Öffnungsklausel finden. Die ausgehandelt Erhöhung bzw. Anpassung dieses Vertrages geht zur Unterschrift an die Gewerkschaft. Kann mir kaum vorstellen das die eingreifen. Ob eine Absprache zwischen Betriebsrat und Gewerkschaft stattfand, kann ich nicht sagen. Bei der Verhandlung saß keiner von der Gewerkschaft mit am Tisch. Für Unruhe und Ärger zwischen den Kollegen ist gesorgt. Die Enttäuschung der einen ist die Freude der anderen.

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enigmathika

28.03.2023 um 11:55 Uhr

Dass ein Betriebsrat Tarifverhandlungen führen darf, ist mir vollkommen neu.

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