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Unterschiedliche hohe Monatsarbeitsstunden bei vergleichbaren Mitarbeitern

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Saschgel
Mrz 2023 bearbeitet

Beide Mitarbeiter sollen laut Vertrag durchschnittlich monatlich120h arbeiten. Beide machen den gleichen Job und haben einen Vertrag als Angestellte. Einer von beiden hat jedoch einen Tagesfaktor von 5,23h, der andere von 5,52h. Beide unterscheidet nur, daß einer seinen Vertrag 2020 mit 100 Monatsarbeitsstunden unterzeichnet hatte, der andere 2021 von Anfang an, mit 120 Monatsarbeitsstunden. Der MA mit anfangs 100h hat im Verlauf des Jahres 2022, seine Monatsarbeitsstunden zum Okt 2022 auch auf 120h, per Vertragsanhang, erhöht. Seither wird dieser Mitarbeiter ständig mit 6h mehr im Monat berechnet/eingeplant was dann somit 1 Tag monatlich mehr ausmacht. Im Vertragsanhang steht lediglich, daß die Monatsarbeitsstunden auf 120h angehoben wurden, alle anderen Vertragsbedingungen bleiben bestehen. Perso Abt.sagt nur, es hängt mit dem Zeitpunkt der Vertragsänderung zusammen, was aber für mich (BR Vors.) keinen Sinn macht. Beide MA's müssen doch gleich behandelt werden.....da beide 120h Verträge haben. Es gibt eine GBV zum Thema Zeitwirtschaft, dort wurde vereinbart, daß TZ-Kräfte bis zu 40% pro Monat mehr eingeplant werden dürfen! -Unfassbar, oder!? Das diese Vereinbarung ungültig, im Sinne des Günstigkeitsprinzip ist, ist mir auch klar aber was machen wir als neu gegründetes BR Gremium, wenn die Persoabt.sich weiter quer stellt und nichts ändern will? Hat jemand weitere überzeugende Argumente? Noch hat unsere Gremium keinen Kontakt zur Perso-Abt.aufgenommen aber unsere Vorgesetzten, denen aber die Hände gebunden sind....

Würde mich über Unterstützung sehr freuen, vielen Dank.

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Community-Antworten (7)

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seehas

14.03.2023 um 13:51 Uhr

Alte BV kündigen Neue BV vorlegen Einigungsstelle anrufen, wen auf der Gegenseite keine Verhandlungsbereitschaft da isz

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Saschgel

14.03.2023 um 15:33 Uhr

So war auch mein Gedanke, mit der Einigungsstelle....Muss mich erst einlesen, da keine Erfahrung aber hoffe es bewirkt in Perso Abt. Erfuhr gerade, dass diese Gesamtbetriebsvereinbarung gekündigt (2021) wurde aber trotzdem bei dem Koll.der seinen Vertrag zuerst unterschrieb, also 2020, weiter angewandt wird. Unabhängig davon, Kann den ein BR zusätzlich eine BV in seiner Filiale, zum gleichen Thema machen, wenn es bereits eine GBV gibt? Ist eine GBV nicht vorranig?

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XYZ68

15.03.2023 um 08:28 Uhr

Ihr müsst ja als neues Gremium auch Mitglieder in den GBR entsenden, ist dies schon geschehen? Dort nachfragen, was konkret in der BV geregelt werden sollte. Manchmal gibt es da missverständliche Aussagen.

Wird bei euch die Arbeitszeit eigentlich erfasst? Ansonsten besteht hier sowieso Handlungsbedarf. Rein rechnerisch könnte die Rechnung vom Personal aufgehen. Allerdings müsste dann der Mitarbeiter A mit den 5,23h pro Tag halt auch entsprechend eher gehen. Bis Oktober letzten Jahres hätte es ja auch so sein müssen, da beide unterschiedliche Soll-Arbeitszeiten hatten.

Prinzipiell seit ihr was die Lage der täglichen Arbeitszeit und was die Verteilung der Arbeitszeit angeht komplett in der Mitbestimmung.

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Saschgel

15.03.2023 um 22:46 Uhr

Ja, in den GBR wurde ich als BR Vors.entsendet und wir, als Filiale, sollten ohnehin eine BV erstellen. Steht auf meiner Agenda aber zuerst muss mal das Thema ungleiche Behandlung, Benachteiligung der Mitarbeiters A (5,23) und B (5,52) geklärt werden.

Unseren BR gibt es erst seit Jan. 23, dreiköpfig und komplett neu gegründet, wobei ich mal kurzzeitig Mitglied eines BR- Gremium innerhalb des Unternehmens war. Meine beiden Koll. sind Newcomer. Laut GBR kommt noch 1 Seminar ABER zunächst nur für 1 neues Mitglied!!! Mein Einwand wurde niedergeredet, schlussendlich ignoriert.... Wir müssen ja Rücksicht auf unternehmerische Belange (Umsatz) nehmen....im Sinne der guten, vertrauensvollen Zusammenarbeit....mit UL. ? So tickt halt unser GBR.... Das wir nun direkt mit solchen Probl. konfrontiert werden, kommt ziemlich ungünstig....

Zurück zum Thema, ja es wird über ein Zeitsystem gestempelt aber der Zeitnacheis ist recht undurchsichtig und für Laien schwer verständlich! Ich weiß Transparenz ist unerlässlich.... Ein weiteres Probl. Da ich aber ein Dinosaurier im Unternehmen bin, weiß ich grob damit umzugehen. Aber im Fall der beiden unterschiedlich abgerechneten Koll.liegt der Fall etwas komplizierter. Beide erhalten von Filialleitung im Voraus ihre Monatsstunden und dürfen sich dann die Arbeitsstunden pro Tag im Dienstplan selbst aufteilen! Es gibt also keine festen Arbeitszeiten und die Pause ist auch bei Beiden gleich..... Für mich kommt es rechnerisch nicht auf, weil der Mitarbeiter B, mit 5,52h, hierdurch seit Okt 2022 monatlich einen Tag mehr arbeiten muss. Obwohl ja beide durchschnittl. 120 Monatsstunden vertraglich vereinbart haben. Wobei schon komisch ist, dass Beide die gleiche Jahresarbeitsstunden haben, das zeigte mir die Filialleitung, bei Durchsicht der kommenden Dienstplanung. Vllt. hab ich ja mittlerweile schon einen Knoten im Kopf.

Zum Thema Mitbestimmung.... Den kommenden Dienstplan hatte ich gestern erstmalig mit Filialleitung besprochen und es wurde auch schon etwas auf Probleme eingegangen - was mich wieder darin bestärkt, dass etwas falsch läuft und der Koll. mit der seiner Stundenerhöhung hinterrücks übers Ohr gehauen wurde. So kommt er sich mittlerweile vor.... Er unterschreibt ne Stunde Erhöhung auf durchschn.120h (so wie anderer Koll) und muss dann aber dauerhaft 126h im Monat arbeiten, ohne das im dies zuvor mal deutlich mitgeteilt wurde. Klar, dass man da sauer wird....

Nächste Woche ist eine BR Sitzung anberaumt, dort versuche ich es meinen beiden neuen Kollegen näher zu bringen und dann das weitere Vorgehen beschließen. Für mich ist klar, hier muss die Perso Abtl. Stellung nehmen und eine plausible Erklärung abgeben.

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DummerHund

16.03.2023 um 00:01 Uhr

". Laut GBR kommt noch 1 Seminar ABER zunächst nur für 1 neues Mitglied!!! Mein Einwand wurde niedergeredet, schlussendlich ignoriert.... Wir müssen ja Rücksicht auf unternehmerische Belange (Umsatz) nehmen....im Sinne der guten, vertrauensvollen Zusammenarbeit....mit UL. ? So tickt halt unser GBR.... Das wir nun direkt mit solchen Probl. konfrontiert werden, kommt ziemlich ungünstig...."

Dann beschließt doch einfach ein passendes Seminar auf BR ebene. Das mit den unternehmerischen Belange ist nämlich der größte Blödsinn, den man leider öfters hört.

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XYZ68

16.03.2023 um 09:41 Uhr

Für eure Schulung müsst ihr die Beschlüsse fassen. Der GBR ist euch NICHT übergeordnet. Auf alle Grundlagenschulungen habt ihr einen Anspruch. Du als Vorsitzender hast sogar noch einen höheren Anspruch auf Schulungen. Außerdem habt ihr auch Anspruch auf Sachverstand, z.B. einen Arbeitsrechtler oder auch mal jemanden der sich mit Dienstplänen und Arbeitszeitmodellen auskennt.

Im Zweifel kann man die Zuständigkeit eines GBR für ein Thema auch mal gerichtlich klären lassen. Bei der Zeiterfassung mag es ja Grund für eine Rahmen-BV geben, aber hier gibt es definitiv auch Grund für örtliche Regelungen.

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Saschgel

16.03.2023 um 19:44 Uhr

Jo super, danke für die zahlreichen Tipps.... Habe heute einen Kontakt zu anderer Stelle im GBR erhalten, mal schauen was dir mir morgen sagt. Das Problem betrifft nun auch noch weitere Koll. Was alle eint, ist die Tatsache, daß allen, Mitte 2022, von Filialleitung gesagt wurde, stock Sünden auf und du bekommst einen unbefristeten Vertrag!!! Nun sind mittlerweile insges. 5 MAs betroffen....

Ausserdem sagte mir heute die Filialleitung, dass unser Standort nur noch für 1 Jahr einen Mietvertrag hat..... Nach dem Motto, wenn wir jetzt als BR aufdrehen, hat der Standort keine Chance auf Weiterführung, was ja heutzutage im Einzelhandel recht üblich ist! Soll der BR hier unterschwellig manipuliert werden oder will man hier von eigenen Führungs-Fehlern ablenken??? Oder soll es vllt doch eine Warnung sein???

Es bleibt spannend....

Und wir holen uns Hilfe, das wird immer klarer!!!

Herzlichen Dank nochmal und ich werde das Zwischenergebnis einstellen.

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