Hallo,

wir (BR und GF) sind dabei, eine BV abzuschließen, mit der die Vergabe des Jahresurlaubs geregelt werden soll. Die einzelnen Modalitäten sollen hier jetzt nicht Gegenstand sein, sie sind auch nicht strittig. Hintergrund ist, dass durch das System ein wesentlicher Teil des Urlaubsanspruchs für das Folgejahr rechtzeitig im alten jahr verplant und gewährt werden soll, damit bei uns für die Personaleinsatzplanung Planungssicherheit herrscht (wir arbeiten im IT Support im Schichtdienst beim Kunden).

Nun meine Frage: Wenn nun ein Mitarbeiter seinen Urlaubsantrag nicht fristgerecht gemäss dieser BV stellt/einreicht, welche Möglichkeiten hat dann der Arbeitgeber? Darf er z.B. dem Mitarbeiter den Urlaub "zuteilen" (d.h. ihm Urlaub entsprechend der gesetzlichen Vorgaben gewähren?). Oder hat ein MA unabhängig von BVs das Recht, seinen Urlaub erst dann zu beantragen, wann er das möchte?