Erstellt am 13.09.2016 um 14:02 Uhr von Kölner
Dein "Guttag" entfällt und ist geplant. Demnach bekommt der MA nix zurück; warum auch?
Erstellt am 13.09.2016 um 14:03 Uhr von celestro
"Demnach bekommt der MA nix zurück; warum auch?"
Nimmt ein AN Urlaub und wird dann krank, bekommt er den Urlaub ja zurück, weil krank = keine Erholung ist. Von daher finde ich "warum auch ?" schon eine sehr merkwürdige Frage.
Ach ja ... dass das rechtlich dennoch "o.k." ist, ändert nichts daran.
siehe hier:
https:www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/ueberstunden/arbeitgeber-muss-durch-krankheit-verlorene-ueberstunden-nicht-nachgewaehren/
Erstellt am 13.09.2016 um 15:04 Uhr von nicoline
Eigentlich ist es ganz einfach:
Krank ist wie gearbeitet. Ist man mit Überstunden geplant, müssen diese im Krankheitsfall gutgeschrieben werden. hat man Freizeitausgleich geplant, hat man diesen auch im Krankheitsfalle, es sei denn, der Arbeitsvertrag oder ein Tarifvertrag sagt etwas anderes.
Erstellt am 14.09.2016 um 11:41 Uhr von KleineHexe
@nicoline
genau gegenteilig.
§9 BUrlG
Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, so werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet.
Gleitzeitabbau ist kein Urlaub und wird deshalb nicht gutgeschrieben - sofern es nicht extra im AV, TV oder BV vereinbart ist.
Die "Gutschrift" erfolgt für Urlaub/Zeit die man wegen Krankheit nicht erbringen konnte - bei Gleitzeitabbau wurden die Arbeitszeit ja bereits erbracht.
Kleine Hexe
Erstellt am 14.09.2016 um 12:02 Uhr von celestro
@ KleineHexe
Der Text von nicoline ist korrekt, auch wenn man das im ersten Moment nicht denkt. Aber mein Link sagte das ja auch schon ...
Erstellt am 14.09.2016 um 13:30 Uhr von nicoline
@KleineHexe,
nein, nicht genau gegenteilig sondern genau so! ;-)
Erstellt am 14.09.2016 um 14:49 Uhr von fantil
@nicoline,
wenn ich Überstunden habe und wegen dieser zu Hause bleibe, ist dies dann nicht auch ein Freizeitausgleich?
Ich verstehe grad den Unterschied nicht.
Erstellt am 14.09.2016 um 15:08 Uhr von celestro
Das Problem ist wohl die Ausdrucksweise:
"hat man Freizeitausgleich geplant, hat man diesen auch im Krankheitsfalle," ... was soviel heißt wie "leider Pech gehabt, der Ausgleich wird auch gemacht, wenn man krank ist".
Erstellt am 14.09.2016 um 20:06 Uhr von nicoline
@celestro
*Das Problem ist wohl die Ausdrucksweise:*
Das hast du ja jetzt total anders ausgedrückt als ich! ;-))
*wenn ich Überstunden habe und wegen dieser zu Hause bleibe, ist dies dann nicht auch ein Freizeitausgleich?*
Ja, korrekt! Wo ist das Verständnisproblem?
Vielleicht nochmal anders erklärt:
Du bist in Woche A mit Überstunden geplant, für die in Woche B einen Ausgleich geplant ist, in Form von Freizeit. Jetzt wirst du am Montag der Woche A krank, für die Dauer von 2 Wochen. Für Woche A müssen dir die Überstunden gutgeschrieben werden, und in Woche B werden dir die Stunden wieder abgezogen, weil du da mit Freizeit vorgeplant warst. So ist es auch, wenn du in Woche A noch gearbeitet hast, in Woche B aber krank wirst. Besser verständlich?
Erstellt am 15.09.2016 um 10:47 Uhr von fantil
Danke nicoline,
habe es jetzt verstanden.
Erstellt am 15.09.2016 um 10:57 Uhr von nicoline
Erstellt am 15.09.2016 um 11:19 Uhr von KleineHexe
Es ging gerade ein Strahler an.
Beim dritten Mal lesen hab ich den Text von Nicoline jetzt auch kapiert.
Es war einfach zu warm gestern ;-)
Kleine Hexe
Erstellt am 15.09.2016 um 13:48 Uhr von Betriebsrätsler
llallo an alle,
schlagt doch mal hier nach , in Google eingeben und PDF Datei "Schichtplan-Fibel - Gesundheit & Soziales" runterladen. und dann schauen bei Paula Pech , dort ist super gut erklärt wie das Überstundenfrei bei krank zu betrachten ist.
LG die Betriebsrätsler
Erstellt am 15.09.2016 um 14:48 Uhr von nicoline
KleineHexe
*Es war einfach zu warm gestern ;-)*
Ich kann dich soooooo gut verstehen! ;-))