Urlaub wenn man in der 2. Jahreshälfte in Rente geht
Hallo Mitstreiter,
Urlaubsanspruch bei Renteneintritt in der zweiten Jahreshälfte Liegt der letzte Arbeitstag in der zweiten Jahreshälfte – also am 1. Juli oder später – hat der Arbeitnehmer Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub, sofern das Arbeitsverhältnis bereits seit dem 01.01. des Jahres bestand und keine anderweitige Stückelung arbeitsvertraglich oder tariflich geregelt ist und nur, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht. Bei kürzeren Arbeitsverhältnissen steht Arbeitnehmern nur ein anteiliger Urlaubsanspruch zu. Nach BUrlG. Bedeutet das, auch wenn jemand im Oktober in Rente geht, das er trotzdem den ganzen Jahresurlaub nehmen kann.
Community-Antworten (5)
09.03.2023 um 08:42 Uhr
Unter den oben genannten Voraussetzungen: ja. Der Arbeitsvertrag kann die Regelung nach 616 BGB ausschließen, dann bekommst du den Urlaub nur anteilig.
28.04.2023 um 10:27 Uhr
Hallo, ich wüsste gerne wo das steht? Im Bundesurlaubsgesetz jedenfalls nicht. Ich finde es immer wieder auf Anwaltsseiten, aber ohne Verweis auf Urteile.
28.04.2023 um 10:52 Uhr
Die Regelung geht aus § 4 BUrlG hervor.
28.04.2023 um 10:59 Uhr
Genau da steht es eben nicht, bzw. bezieht sich auf den gesetzlichen Anspruch. Der Kollege hat aber 30 Tage arbeitsvertraglich vereinbart und keine Regelung auf anteiligen Anspruch im Vertrag. Im BUrlG ist von Renteneintritt kein Vermerk. Einen Tarifvertrag gibt es nicht im Unternehmen.
28.04.2023 um 11:07 Uhr
Ich hatte ja nicht geschrieben es steht da, sondern geht hervor. Lese mal hier. https://www.steuertipps.de/altersvorsorge-rente/rentner-pensionaere/rentenbeginn-beim-renteneintritt-auch-an-resturlaubsansprueche-denken?gclid=EAIaIQobChMIhJSbuYHM_gIVhO5RCh03tw-bEAAYAiAAEgJ0lvD_BwE
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