Hallo Mitstreiter,

Urlaubsanspruch bei Renteneintritt in der zweiten Jahreshälfte
Liegt der letzte Arbeitstag in der zweiten Jahreshälfte – also am 1. Juli oder später – hat der Arbeitnehmer Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub, sofern das Arbeitsverhältnis bereits seit dem 01.01. des Jahres bestand und keine anderweitige Stückelung arbeitsvertraglich oder tariflich geregelt ist und nur, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht. Bei kürzeren Arbeitsverhältnissen steht Arbeitnehmern nur ein anteiliger Urlaubsanspruch zu. Nach BUrlG.
Bedeutet das, auch wenn jemand im Oktober in Rente geht, das er trotzdem den ganzen Jahresurlaub nehmen kann.