Urlaubsanspruch
Hallo liebe BR-Kollegen,
Laut Betriebsvereinbarung stehen uns 26 UT pro Kalenderjahr zu. Haben diesen Anspruch auch AN, nach zuvor mehr als 6monatiger Betriebszugehörigkeit, a) die in der 1. Jahreshälfte ihre Arbeit aufgenommen haben bzw. b) die in der 2. Jahreshälfte ausscheiden ?
Community-Antworten (7)
11.10.2009 um 21:52 Uhr
Siehe hierzu §§ 5, 6 BUrlG...
Aber was mich doch ein wenig stutzig macht...
Laut Betriebsvereinbarung stehen uns 26 UT pro Kalenderjahr zu
Vielleicht solltest du dir auch noch mal den § 77 Abs 3 BetrVG ansehen...
11.10.2009 um 23:40 Uhr
Die Paragraphen beantworten meine Frage nicht eindeutig. Hat jemand,der im Februar oder im April etc. anfängt nach 6 Monaten Betriebszuggehörigkeit seinen vollen Urlaubsanspruch, also in unserem Fall 26 UT ? Der AG gewährt Ihnen den vollen Urlaubsanspruch minus 2/12 UT pro Monate, die er/sie im Jahr mit ´Verspätung`begonnen hat, also im Februar begonnen = 24 UT fürs Kalenderjahr des Arbeitseinstiegs
11.10.2009 um 23:45 Uhr
Na eigentlich sind die §§ eindeutig.
Wenn man später anfängt nur anteiligen Urlaub... In deinem Fall 24 Tage.
Aber ich möchte dennoch einmal auf die BV zurückkommen... Wieso wird in der Branche in der Regel der Urlaub nciht per TV geregelt?
Nachtrag: § 6 BUrlG ist aber zu beachten
12.10.2009 um 09:52 Uhr
@ Heine, nach § 4 BUrlG wird der volle Urlaubsanspruch nach sechsmonatigen Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben. Also hat der AN, der im Februar 2009 angefangen hat, im August 2009 den vollen Urlaubsanspruch. Dieses gilt nicht, wenn der AN schon im Januar 2009 Urlaub bei seinen vorherigen AG genommen hatte (§ 6 BUrlG).
12.10.2009 um 12:05 Uhr
@all Aber bezieht sich der UrlaubsANSPRUCH denn nicht nur auf den gesetzlichen Anspruch? also 20 bei 5 Tg/Wo und 24 bei 6Tg/Wo.
Wenn in der BV was anderes steht ists ja gut, aber so? Denn dann ist die Frage, hat der AN zunächst den gesetzlichen UA ausgeschöpft und danach den Bonus des AG genommen der dann ja verfallen kann?
Gruß PT Netty
12.10.2009 um 23:44 Uhr
"Wenn in der BV was anderes steht ists ja gut, aber so?"
Du solltest Dir wohl kein Gedanken um diese BV machen. Ich glaube Du solltest dir wirklich mal § 77 Abs. 3 BetrVG anschauen. DonJohanson hat ja schon darauf hingewiesen. Eure BV dürfte unwirksam sein
12.10.2009 um 23:52 Uhr
Ich bin mir nicht sicher, aber was schrieb ich noch mal bei 132776 ???
Aber stimmt ja, "ichhassemiamivice" hat ja Recht und ich keine Ahnung ;-)
Verwandte Themen
Praktikant und Urlaubsanspruch?
Folgender Sachverhalt: Eine Mitarbeiterin bei uns (Dienstleistungsgewerbe) hat vom 1. Juni 2007 bis zum 31. Dezember 2007 (7 Monate) ein Praktikum gemacht. Der Vertrag wurde auf 6 Monate ausgestell
Urlaubsanspruch im 2. Halbjahr
Hallo an alle, ich habe eine Frage zu Urlaubsanspruch trotz Krankheit und Anspruch auf Urlaubsgeld trotz Krankheit, wenn der Kollege danach wiederkommt und das Arbeitsverhältnis kündigt. Im Vertra
Urlaubsanspruch - welchen Urlaubsanspruch hat ein AN, der am 30.06. ausscheidet?
Hallo. habe eine Frage zum Urlaubsanspruch Wir haben eine 5-Tage-Woche, d.h. 20 Tage wären der gesetzl. Jahresurlaubsanspruch. Im Arbeitsvertrag des AN sind 30 Tage Jahresurlaub festgelegt, wobei
Urlaubsanspruch - besteht durch den Schichtdienst nicht ein höherer Urlaubsanspruch?
hallo ihr lieben. wir sind ein pflegeheim und jetzt treten immer wieder mitarbeiter an uns heran wegen dem urlaubsanspruch ( durchweg alle ,egal ob küche wäscherei oder verwaltung haben 25 tage jahres
Urlaubsanspruch nach Kündigung
Hallo ihr lieben Ich habe folgendes Problem: Ein Mitarbeiter der seit 10 Jahren in einer Firma arbeitet hat nun gekündigt. Laut Tarifvertrag hat er 30 Tage Urlaubsanspruch im Jahr von dem er aber in