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Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz

P
PaulBreitner
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

wir verhandeln gerade eine Betriebsvereinbarung die regeln soll, dass Kollegen/-innnen die über 50Jahre alt sind von der Erbringung der täglichen Mehrarbeit befreit werden.

Frage: Würde so eine Regelung in einer Betriebsvereinbarung gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen? Weil Mitarbeiter die jünger als 50 sind im Vergleich zu den älteren diskriminiert werden, da die Jüngeren Mahrarbeit leisten müssen, die Älteren jedoch nicht. Wir verstehen dass AGG so, dass Mitarbeiter nicht aufgrund ihres Alters diskriminiert werden dürfen.

Bitte um eure Hilfe. Freue mich auf euer Feedback.

Beste Grüsse PaulBreitner

1.38304

Community-Antworten (4)

U
UliPK

12.09.2016 um 18:23 Uhr

Nicht einfach zu Beantworten.

Aber da ich ja gerne Links einstelle hier mal diesen dazu. http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Diskriminierung_Verbote_Alter.html

Kann sein das dieses auch Hilft. https:www.jurion.de/Urteile/BAG/2009-10-13/9-AZR-722_08

C
celestro

12.09.2016 um 18:40 Uhr

Unterliegt Ihr einem Tarifvertrag ? Der könnte das Thema schon geregelt haben und dann habt Ihr als BR da nichts mehr dran zu suchen.

G
gironimo

12.09.2016 um 19:40 Uhr

Sehe ich auch so. Schaut in den Tarif.

Ansonsten grob gesagt, ist ja beim AGG immer so der Tenor: Eine Diskriminierung liegt nicht vor, wenn es einen Sachgrund gibt, warum etwas geschieht oder nicht.

Da kommt es dann also darauf an, wie Ihr das Ganze begründet.

K
Kölner

12.09.2016 um 23:15 Uhr

Wenn man bedenkt, dass so eine Regelungsidee bereits verworfen wurde, wundert es einen, dass so eine Frage gestellt wird!

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