Hallo,

wir verhandeln gerade eine Betriebsvereinbarung die regeln soll, dass Kollegen/-innnen die über 50Jahre alt sind von der Erbringung der täglichen Mehrarbeit befreit werden.

Frage: Würde so eine Regelung in einer Betriebsvereinbarung gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen?
Weil Mitarbeiter die jünger als 50 sind im Vergleich zu den älteren diskriminiert werden, da die Jüngeren Mahrarbeit leisten müssen, die Älteren jedoch nicht. Wir verstehen dass AGG so, dass Mitarbeiter nicht aufgrund ihres Alters diskriminiert werden dürfen.

Bitte um eure Hilfe. Freue mich auf euer Feedback.

Beste Grüsse
PaulBreitner