Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
Hallo,
wir verhandeln gerade eine Betriebsvereinbarung die regeln soll, dass Kollegen/-innnen die über 50Jahre alt sind von der Erbringung der täglichen Mehrarbeit befreit werden.
Frage: Würde so eine Regelung in einer Betriebsvereinbarung gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen? Weil Mitarbeiter die jünger als 50 sind im Vergleich zu den älteren diskriminiert werden, da die Jüngeren Mahrarbeit leisten müssen, die Älteren jedoch nicht. Wir verstehen dass AGG so, dass Mitarbeiter nicht aufgrund ihres Alters diskriminiert werden dürfen.
Bitte um eure Hilfe. Freue mich auf euer Feedback.
Beste Grüsse PaulBreitner
Community-Antworten (4)
12.09.2016 um 18:23 Uhr
Nicht einfach zu Beantworten.
Aber da ich ja gerne Links einstelle hier mal diesen dazu. http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Diskriminierung_Verbote_Alter.html
Kann sein das dieses auch Hilft. https:www.jurion.de/Urteile/BAG/2009-10-13/9-AZR-722_08
12.09.2016 um 18:40 Uhr
Unterliegt Ihr einem Tarifvertrag ? Der könnte das Thema schon geregelt haben und dann habt Ihr als BR da nichts mehr dran zu suchen.
12.09.2016 um 19:40 Uhr
Sehe ich auch so. Schaut in den Tarif.
Ansonsten grob gesagt, ist ja beim AGG immer so der Tenor: Eine Diskriminierung liegt nicht vor, wenn es einen Sachgrund gibt, warum etwas geschieht oder nicht.
Da kommt es dann also darauf an, wie Ihr das Ganze begründet.
12.09.2016 um 23:15 Uhr
Wenn man bedenkt, dass so eine Regelungsidee bereits verworfen wurde, wundert es einen, dass so eine Frage gestellt wird!
Verwandte Themen
Verstoß gegen allegemeines Gleichbehandlungsgesetz im Arbeitsvertrag?
Im Unterschied zur Vergangenheit wird seit ca. 18 Monaten bei Neueinstellungen in meinem Unternehmen das durch den Arbeitgeber zu zahlende Arbeitsentgelt nicht mehr wie bisher als monatliches Bruttoge
Allgemeine Gehaltserhöhung - GF will Verschwiegenheitspflicht unter Mitarbeitern?
Hallo, Für unserer Firma (ca. 40 Mitarbeiter)wurde eine Allgemeine Gehaltserhöhung von 6% vom Konzern bewilligt. Unser neuer Angestellter Geschäftsführer(seit 2 Jahren) will jetzt von jedem Mitarbei
Gleichbehandlungsgesetz - müssen jetzt in den Betrieben Gleichstellungsbeauftragte bestellt werden?
Hallo, nun ist ja das Gleichbehandlungsgesetz in Kraft getreten. Hat jemand mal dazu Informationen wie die Umsetzung in den Betrieben erfolgen soll? Müssen jetzt in den Betrieben Gleichstellungsbe
Parkplatzordnung - kann sich der BR auch auf dass Gleichbehandlungsgesetz berufen?
Hallo zusammen, bei uns haben in im Betrieb einige einen nummerierten Parkplatz, was ein Privilig aus "Alten Zeiten" ist , da es in letzter Zeit immer wieder diesbezüglich zu Diskussionen kam will de
Gleichbehandlungsgesetz
Hallo, muß der AG das Gleichbehandlungsgesetz,das seit August 2006 EU-Recht ist, öffentlich im Betrieb aushängen,so daß jeder AN dieses einsehen kann? Bei einer Betriebsversammlung ging der AG ku