W.A.F. LogoSeminare

Gleichbehandlungsgesetz - müssen jetzt in den Betrieben Gleichstellungsbeauftragte bestellt werden?

F
Ford0091
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, nun ist ja das Gleichbehandlungsgesetz in Kraft getreten. Hat jemand mal dazu Informationen wie die Umsetzung in den Betrieben erfolgen soll? Müssen jetzt in den Betrieben Gleichstellungsbeauftragte bestellt werden? Wenn ja, wieviele und getrennt nach männlich und weiblich? Gibt es dazu auch Infos im Net. Hatte zwar schon gesucht, aber nichts aussagekräftiges gefunden. Danke schon mal im voraus.

Grüße von Sven

2.38403

Community-Antworten (3)

F
Fayence

15.09.2006 um 23:48 Uhr

Ford0091,

die einzige Antwort die ich Dir geben kann ist, dass der AG gefordert ist, alle AN auf´s AGG schulen zu müssen! Gleichstellungsbeauftragte müssen nach meiner Kenntnis nicht bestellt werden!

P.S. Nach Beratung mit unserem BR-Anwalt, werden wir uns erst Anfang nächsten Jahres mit dem "AGG" befassen!
Da muss erst mal ein bisschen Fleisch an die Knochen... und die ersten Klagen sind bereits eingereicht...

F
Ford0091

16.09.2006 um 16:30 Uhr

Na ich hatte noch mal mit unseren AG gesprochen. Er meinte, das er durchaus dafür wäre 2 Gleichstellungsbauftragte zu bestellen. Einen weiblichen und einen männlichen. Na ja, wenn er will .... Kann ja eigentlich nicht schlecht sein.

Grüße von Sven

F
Fayence

16.09.2006 um 19:57 Uhr

Hallo Sven, aber eines solltet Ihr als BR nicht vergessen! Wesentliche Teile des AGG sind bereits im BetrVG verankert; siehe §80, Abs. 1, 2a, 2b, 4, 6 und 7.

Ihre Antwort