Im Unterschied zur Vergangenheit wird seit ca. 18 Monaten bei Neueinstellungen in meinem Unternehmen das durch den Arbeitgeber zu zahlende Arbeitsentgelt nicht mehr wie bisher als monatliches Bruttogehalt + ein halbes Monatsgehalt im Juni als Urlaubsgeld + ein volles Monatsgehalt im Dezember als Weihnachtsgeld angegeben. Stattdessen wird in den Anstellungeverträgen neuerdings nur noch ein Jahresbruttogehalt angegeben, "das sich in 12 Bruttomonatsgehälter à ... aufgliedert". Damit erfolgt aus meiner Sicht eine Ungleichbehandlung von länger im Unternehmen Beschäftigten und neu Eingestellten. Den neu Eingestellten erwachsen aus dieser Regelung sowohl Vorteile als auch Nachteile gegenüber den länger Beschäftgten. Frage: Wie sind unsere Aussichten, als Betriebsrat erfolgreich unter Berufung auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gegen diese Ungleichbehandlung vorzugehen?

Wäre dankbar für viele Infos, Anregungen und Antworten

Justine