Erstellt am 05.12.2006 um 13:19 Uhr von Kölner
@Stecker
Ich habe ziemlich lange gesucht, aber keinen Hinweis im AGG zu einem Parkplatz gefunden...
Erstellt am 05.12.2006 um 14:13 Uhr von pit47
Hallo stecker,
Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
Erstellt am 05.12.2006 um 15:13 Uhr von Urmel
@pit47
... leider hat der Gesetzgeber vergessen, Betriebsräte im Gesetzestext zu berücksichtigen ;-)))
Erstellt am 05.12.2006 um 21:29 Uhr von Fayence
Stecker,
klar kann der BR auf Gleichbehandlung pochen! Alle Parkplätze tragen ab sofort die Nummer "1"; damit dürfte dieses Problem doch vom Tisch sein!
Erstellt am 06.12.2006 um 07:58 Uhr von Stecker
Ich danke Euch und wünsche einen schönen Tag
Erstellt am 06.12.2006 um 09:39 Uhr von Angi1
Hallo Stecker,
im Fitting zu § 87 Abs.1 P.1 RN 71
"Mitbestimmungspflichtig sind:
Abstellen von Fahrzeugen und Belegungsordnung für Parkplätze. Dabei können Arbeitgeber und BR Gewicht auf umweltfreundliches Verhalten der Arbeitnehmer legen und die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel fördern. Die Zurverfügungsstellung von Parkplätzen kann aber nach § 87 vom BR nicht erzwungen werden."
Sinnvoll wäre es Behindertengerechte Parkplätze ( falls erforderlich) einzurichten.
MfG
Angi1
Erstellt am 06.12.2006 um 10:12 Uhr von stecker
Hallo Angi 1 Dir auch danke,
soweit ist mir ja alles klar, mir geht es daraum die Belegschaft die einen reservierten Platz hat(beschäftigt in der Verwaltung), klar zu machen dass es ungerecht ist dass der Rest der Belegschaft in die Röhre kuckt (keinen reservierten Platz) und dass sind MA aus der Produktion und wir als BR sagen dass ist nicht gerecht und ich dachte hier können wir uns auf dass AGG berufen.
Erstellt am 06.12.2006 um 11:01 Uhr von stecker
Danke Ramses
ich hab verstanden also stinklangweilige Mitbestimmung
schönen Tag