W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Parkplatzordnung - kann sich der BR auch auf dass Gleichbehandlungsgesetz berufen?

S
Stecker
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, bei uns haben in im Betrieb einige einen nummerierten Parkplatz, was ein Privilig aus "Alten Zeiten" ist , da es in letzter Zeit immer wieder diesbezüglich zu Diskussionen kam will der BR dies mit der GL ändern, kann sich der BR auch auf dass Gleichbehandlungsgesetz berufen?

6.14908

Community-Antworten (8)

K
Kölner

05.12.2006 um 14:19 Uhr

@Stecker Ich habe ziemlich lange gesucht, aber keinen Hinweis im AGG zu einem Parkplatz gefunden...

P
pit47

05.12.2006 um 15:13 Uhr

Hallo stecker, Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

U
Urmel

05.12.2006 um 16:13 Uhr

@pit47

... leider hat der Gesetzgeber vergessen, Betriebsräte im Gesetzestext zu berücksichtigen ;-)))

F
Fayence

05.12.2006 um 22:29 Uhr

Stecker,

klar kann der BR auf Gleichbehandlung pochen! Alle Parkplätze tragen ab sofort die Nummer "1"; damit dürfte dieses Problem doch vom Tisch sein!

S
Stecker

06.12.2006 um 08:58 Uhr

Ich danke Euch und wünsche einen schönen Tag

A
Angi1

06.12.2006 um 10:39 Uhr

Hallo Stecker,

im Fitting zu § 87 Abs.1 P.1 RN 71 "Mitbestimmungspflichtig sind: Abstellen von Fahrzeugen und Belegungsordnung für Parkplätze. Dabei können Arbeitgeber und BR Gewicht auf umweltfreundliches Verhalten der Arbeitnehmer legen und die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel fördern. Die Zurverfügungsstellung von Parkplätzen kann aber nach § 87 vom BR nicht erzwungen werden."

Sinnvoll wäre es Behindertengerechte Parkplätze ( falls erforderlich) einzurichten.

MfG Angi1

S
stecker

06.12.2006 um 11:12 Uhr

Hallo Angi 1 Dir auch danke,

soweit ist mir ja alles klar, mir geht es daraum die Belegschaft die einen reservierten Platz hat(beschäftigt in der Verwaltung), klar zu machen dass es ungerecht ist dass der Rest der Belegschaft in die Röhre kuckt (keinen reservierten Platz) und dass sind MA aus der Produktion und wir als BR sagen dass ist nicht gerecht und ich dachte hier können wir uns auf dass AGG berufen.

S
stecker

06.12.2006 um 12:01 Uhr

Danke Ramses

ich hab verstanden also stinklangweilige Mitbestimmung

schönen Tag

Ihre Antwort