Parkplatzordnung - kann sich der BR auch auf dass Gleichbehandlungsgesetz berufen?
Hallo zusammen, bei uns haben in im Betrieb einige einen nummerierten Parkplatz, was ein Privilig aus "Alten Zeiten" ist , da es in letzter Zeit immer wieder diesbezüglich zu Diskussionen kam will der BR dies mit der GL ändern, kann sich der BR auch auf dass Gleichbehandlungsgesetz berufen?
Community-Antworten (8)
05.12.2006 um 14:19 Uhr
@Stecker Ich habe ziemlich lange gesucht, aber keinen Hinweis im AGG zu einem Parkplatz gefunden...
05.12.2006 um 15:13 Uhr
Hallo stecker, Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
05.12.2006 um 16:13 Uhr
@pit47
... leider hat der Gesetzgeber vergessen, Betriebsräte im Gesetzestext zu berücksichtigen ;-)))
05.12.2006 um 22:29 Uhr
Stecker,
klar kann der BR auf Gleichbehandlung pochen! Alle Parkplätze tragen ab sofort die Nummer "1"; damit dürfte dieses Problem doch vom Tisch sein!
06.12.2006 um 08:58 Uhr
Ich danke Euch und wünsche einen schönen Tag
06.12.2006 um 10:39 Uhr
Hallo Stecker,
im Fitting zu § 87 Abs.1 P.1 RN 71 "Mitbestimmungspflichtig sind: Abstellen von Fahrzeugen und Belegungsordnung für Parkplätze. Dabei können Arbeitgeber und BR Gewicht auf umweltfreundliches Verhalten der Arbeitnehmer legen und die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel fördern. Die Zurverfügungsstellung von Parkplätzen kann aber nach § 87 vom BR nicht erzwungen werden."
Sinnvoll wäre es Behindertengerechte Parkplätze ( falls erforderlich) einzurichten.
MfG Angi1
06.12.2006 um 11:12 Uhr
Hallo Angi 1 Dir auch danke,
soweit ist mir ja alles klar, mir geht es daraum die Belegschaft die einen reservierten Platz hat(beschäftigt in der Verwaltung), klar zu machen dass es ungerecht ist dass der Rest der Belegschaft in die Röhre kuckt (keinen reservierten Platz) und dass sind MA aus der Produktion und wir als BR sagen dass ist nicht gerecht und ich dachte hier können wir uns auf dass AGG berufen.
06.12.2006 um 12:01 Uhr
Danke Ramses
ich hab verstanden also stinklangweilige Mitbestimmung
schönen Tag
Verwandte Themen
Parkplatzordnung auch im Einzelfall mitbestimmungspflichtig?
ÄlterWir haben bislang in unserem Betrieb keine Parkplatzordnung, die ja mitbestimmungspflichtig ist (§ 87 Abs 1 Nr. 1 BetrVG). Allerdings werden ab und zu, also in Einzelfällen, vom AG bestimmte Flächen g
Neue Parkplatzordnung ohne Mitbestimmung?
ÄlterHallo! Der vorher für das ganze Pflegepersonal bestehende Parkplatz ist nun mit Nummernschilder für bestimmte Dienstautos versehen worden, alle anderen Dienstwagen oder Privtautos der Mitarbeiter sol
Änderung der Parkplatzordnung §87 ?
ÄlterHallo, ich habe mal wieder eine Frage an euch. Bei uns im Betrieb gibt es zwei Parkplätze. Ein großer für die Arbeiter und ein etwas kleinerer für "Parkplatz für Gäste und Mitarbeiter". Ich parke imm
Parkplatzgebühren
ÄlterHallo, unsre Geschätsführung möchte für den Privaten Klinikparkplatz Parkgebühren erheben. Nicht nur Patienten, Besucher, sondern auch Mitarbeiter sollen bezahlen. Sicher differenziert. Wir haben ein
Wer rückt nach?
ÄlterHallo BR Kollegen, ich hätte eine Frage zum Thema Vertretung im BR. Wir streiten seit einigen Tagen über das Thema Frauenquote. Jeder hat ein Gesetzgefunden zur Vertretung der BR Mitglieder ab