Erstellt am 08.09.2016 um 16:20 Uhr von Pjöööng
Erstellt am 08.09.2016 um 16:53 Uhr von gironimo
Und immer auch daran denken - der AG braucht nicht nur die behördliche Genehmigung sondern auch die Zustimmung des BR. Und der muss ja nicht bedingungslos ja sagen, nur weil die Behörde die Genehmigung erteilt hat.
Erstellt am 08.09.2016 um 22:49 Uhr von Souvereign
Die "Gründe" unter denen man in § 13 so eine Genehmigung bekommen würde, sehen mir nicht so aus, als das sie bei all den Firmen die sonntags arbeiten zutreffen würden.
Hätten wir als BR denn das Recht, uns diese Genehmigung zeigen zu lassen ? Könnten da z.B. Auflagen drin stehen, die uns der AG lieber verschweigen würde ?
schon mal Danke bis hierher !
Erstellt am 08.09.2016 um 23:02 Uhr von DummerHund
Nicht nur das Recht sondern auch die Pflicht. Ihr seit ja hier nicht bei Rate mal mit Rosenthal. Laut vorhandenen Fakten müsst ihr in der Lage sein selbstständig Enscheiden zu können. Dies geht nun mal nur wenn ihr alle Fakten auf dem Tisch liegen habt.
Erstellt am 09.09.2016 um 08:02 Uhr von gironimo
siehe auch § 80 Abs. 2 BetrVG (zum Informationsanspruch). Bei den Verhandlungen denkt nicht nur ans ArbZG sondern auch z.B. an § 80 Abs. 1 Nr 2b BetrVG und andere wichtige Aspekte.