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Arbeit am Sonntag

S
Souvereign
Nov 2016 bearbeitet

Hallo !

Hätte eine Frage zum ArbZG. Wenn ein AG am Sonntag arbeiten lassen will, geht das NUR bei Betrieben, die unter § 10 fallen ? Denn z.B. in der Metall- oder Chemieindustrie wird doch vielfach an Sonntagen gearbeitet.

Danke.

1.68105

Community-Antworten (5)

P
Pjöööng

08.09.2016 um 18:20 Uhr

§ 13

G
gironimo

08.09.2016 um 18:53 Uhr

Und immer auch daran denken - der AG braucht nicht nur die behördliche Genehmigung sondern auch die Zustimmung des BR. Und der muss ja nicht bedingungslos ja sagen, nur weil die Behörde die Genehmigung erteilt hat.

S
Souvereign

09.09.2016 um 00:49 Uhr

Die "Gründe" unter denen man in § 13 so eine Genehmigung bekommen würde, sehen mir nicht so aus, als das sie bei all den Firmen die sonntags arbeiten zutreffen würden.

Hätten wir als BR denn das Recht, uns diese Genehmigung zeigen zu lassen ? Könnten da z.B. Auflagen drin stehen, die uns der AG lieber verschweigen würde ?

schon mal Danke bis hierher !

D
DummerHund

09.09.2016 um 01:02 Uhr

Nicht nur das Recht sondern auch die Pflicht. Ihr seit ja hier nicht bei Rate mal mit Rosenthal. Laut vorhandenen Fakten müsst ihr in der Lage sein selbstständig Enscheiden zu können. Dies geht nun mal nur wenn ihr alle Fakten auf dem Tisch liegen habt.

G
gironimo

09.09.2016 um 10:02 Uhr

siehe auch § 80 Abs. 2 BetrVG (zum Informationsanspruch). Bei den Verhandlungen denkt nicht nur ans ArbZG sondern auch z.B. an § 80 Abs. 1 Nr 2b BetrVG und andere wichtige Aspekte.

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