Arbeit am Sonntag
Hallo !
Hätte eine Frage zum ArbZG. Wenn ein AG am Sonntag arbeiten lassen will, geht das NUR bei Betrieben, die unter § 10 fallen ? Denn z.B. in der Metall- oder Chemieindustrie wird doch vielfach an Sonntagen gearbeitet.
Danke.
Community-Antworten (5)
08.09.2016 um 18:20 Uhr
§ 13
08.09.2016 um 18:53 Uhr
Und immer auch daran denken - der AG braucht nicht nur die behördliche Genehmigung sondern auch die Zustimmung des BR. Und der muss ja nicht bedingungslos ja sagen, nur weil die Behörde die Genehmigung erteilt hat.
09.09.2016 um 00:49 Uhr
Die "Gründe" unter denen man in § 13 so eine Genehmigung bekommen würde, sehen mir nicht so aus, als das sie bei all den Firmen die sonntags arbeiten zutreffen würden.
Hätten wir als BR denn das Recht, uns diese Genehmigung zeigen zu lassen ? Könnten da z.B. Auflagen drin stehen, die uns der AG lieber verschweigen würde ?
schon mal Danke bis hierher !
09.09.2016 um 01:02 Uhr
Nicht nur das Recht sondern auch die Pflicht. Ihr seit ja hier nicht bei Rate mal mit Rosenthal. Laut vorhandenen Fakten müsst ihr in der Lage sein selbstständig Enscheiden zu können. Dies geht nun mal nur wenn ihr alle Fakten auf dem Tisch liegen habt.
09.09.2016 um 10:02 Uhr
siehe auch § 80 Abs. 2 BetrVG (zum Informationsanspruch). Bei den Verhandlungen denkt nicht nur ans ArbZG sondern auch z.B. an § 80 Abs. 1 Nr 2b BetrVG und andere wichtige Aspekte.
Verwandte Themen
Fristberechnung zur Wahlanfechtung auf einem Sonntag
ÄlterFristberechnung zur Wahlanfechtung auf einem Sonntag: Hallo, in meinem (Gastronomie-)Betrieb wurde im April der neue BR gewaehlt. Ich war selbst im Wahlvorstand und bin auch schließlich in den BR
Frage zum Ladenschlussgesetz Paragraph 17, Abs.3
ÄlterHallo, ich hoffe mir kann jemand weiter helfen. Wir sind im Einzelhandel und demnächst steht ein Verkaufsoffener Sonntag an. Bisher war es so geregelt (wir hatten vorher keinen BR), dass die Mitarbe
Ausgleichstag für Sonntagsarbeit wenn nur wenige Stunden am Sonntag gearbeitet werden?
ÄlterWenn Mitarbeiter an einem Sonntag arbeiten, müssen sie nach dem Arbeitszeitgesetzt einen Ausgleichstag erhalten. Nur wie wird das gerechnet, wenn am Sonntag kein ganzer Tag, sondern nur 6 Std. (sta
Sonntag Arbeit
ÄlterEine Arbeitnehmer muß am Samstag und Sonntag in Paris arbeiten. Der Arbeitgeber bezahlt die Zuschläge für Sonntag und bekommt die Arbeitstunden gut geschrieben. Aber wie ist das mit der Flugzeit am Sa
Tarifvertrag sagt 100% Feiertagszuschlag aber auch am Sonntag?
ÄlterHallo unser AG ist der Meinung wenn der Feiertag auf einen Sonntag fällt ( 31.10) gibt es keinen Zuschlag , ich meine doch nur weil Sonntag ist ist es doch trotzdem Feiertag, wir sind als Busfahrer t