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Mindestlohngesetz

A
arnie
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, wir haben eine Einstellung bekommen Tätigkeit: Praktikant wöchentliche Arbeitszeit: 40 Std. monatl. Bruttogehalt: 1.000

Der Praktikant ist aber Werksstudent und ist hier bei uns für 5 Monate beschäftigt. Das passt doch nicht mit dem Mindestlohngesetz oder ?

1.41405

Community-Antworten (5)

C
celestro

17.03.2016 um 16:57 Uhr

"Vom Mindestlohn ausgenommen:

  • Pflichtpraktika im Rahmen von Schule, Ausbildung oder Studium
  • Freiwillige Praktika begleitend zu Studium oder Ausbildung bis zu drei Monaten
  • Freiwillige Praktika bis zu drei Monaten, die zur Orientierung bei der Berufs- oder Studienwahl dienen
  • Einstiegsqualifizierungen nach § 54 a des Dritten Sozialgesetzbuches
  • Praxisphasen während eines dualen Studiums, generell bei ausbildungsintegrierten Studiengängen, sowie praxisintegrierten Studiengängen bei denen praktische Tätigkeiten regelmäßig innerhalb des Studiengangs verpflichtend sind.
  • Jeder unter 18 Jahren ohne Berufsabschluss
  • Anfertigungen von Studien-/Abschlussarbeiten wie Bachelor- und Masterarbeiten im Unternehmen, solange nur Arbeiten zur reinen Erstellung der Abschlussarbeit getätigt werden.

Anspruch auf Mindestlohn:

  • Praktikanten außerhalb einer Ausbildung oder eines Studiums mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder einem Studienabschluss
  • Freiwillige Praktika begleitend zu Studium oder Ausbildung, länger als drei Monate (nach Ansicht der Bundesregierung ab dem 1. Tag)
  • Freiwillige Praktika begleitend zu Studium oder Ausbildung, wenn bereits ein solches Praktikumsverhältnis mit demselben Ausbildenden bestanden hat
  • Freiwillige Praktika zur Orientierung bei der Berufs- und Studienwahl, länger als drei Monate (nach Ansicht der Bundesregierung ab dem 1. Tag)"

http://www.ihk-praktikumsportal.de/inhalte/Arbeitgeber/Praktikum/Rechtliche+Rahmenbedingungen/42576/Mindestlohn.html#Praktikanten

was passt am ehesten ?

F
forumfan

17.03.2016 um 17:00 Uhr

leider sieht es so aus: Werkstudenten sind beliebte Arbeitskräfte, denn sie bringen in der Regel Fachwissen und gute Kenntnisse mit. Der Lohn für einen Werkstudenten variiert und fällt je nach Region, Branche und Unternehmen unterschiedlich aus. Leistungsbezogenes Gehalt: In vielen Stellenausschreibungen ist die Rede von einem leistungsbezogenen Lohn für Werkstudenten. Damit ist jedoch nicht die Bezahlung für individuelle Leistung gemeint, sondern Leistung steht für die geleisteten Arbeitsstunden. Üblich ist es, Werkstudenten nach Stundenlohn zu bezahlen, aber nur selten wird die Höhe des Stundenlohns in der Ausschreibung angegeben. Studenten sollten im Bewerbungsgespräch fragen, wie hoch der Stundensatz liegt. Diese Frage sollte zwar nicht direkt am Anfang gestellt werden, doch ist sie wichtig um sicher zu gehen, nicht als billige Arbeitskraft ausgenutzt zu werden. Anzeige Studenlohn für Werkstudenten: Die Bezahlung ist unterschiedlich hoch und hängt vom Unternehmen, von der Branche und der Region ab. Der Mindeststundenlohn sollte acht Euro betragen. Der Maximallohn beträgt meistens 12 Euro und überschreitet nur selten diese Grenze. Es gibt zwar Unternehmen, die Werkstudenten mehr als vierzehn Euro pro Stunde bezahlen, doch das sind eher Ausnahmen. Wer über ein bestimmtes Fachwissen verfügt, sollte dies beim Vorstellungsgespräch ruhig durchblicken lassen. Gute Kompetenzen sprechen für mehr Gehalt.


Wenn er aber jetzt wirklicht Praktikant ist, dann hat er Glück, wenn er überhaupt etwas bekommt:

Kostengünstige Arbeitskraft für Arbeitgeber: Viele Praktikanten arbeiten in Vollzeit und werden entweder mit einer sehr geringen Bezahlung abgespeist oder sogas als kostenlose Arbeitskraft angesehen. Auf der anderen Seite gibt es Unternehmen, bei denen Praktikanten nichts lernen können und lediglich als billige Hilfskraft eingesetzt werden. Beide Fälle sind unangebracht und sollten nicht hingenommen werden. Dennoch liegt die Zahl der unbezahlten Praktika in Deutschland bei etwa vierzig Prozent. Wie hoch sollte eine Vergütung für ein Praktikum ausfallen? Generell gibt es Praktikantenstellen, bei denen es üblich ist, das Praktikum nicht zu vergüten. Dazu zählen Vereine, Initiativen und der öffentliche Dienst. In Wirtschaftsunternehmen sollten Praktikanten immer bezahlt werden. Laut DGB sollte die monatliche Vergütung bei mindestens dreihundert Euro liegen. Im Durchschnitt beläuft sich die Vergütung auf 550 Euro monatlich. Von einer angemessenen Bezahlung kann aber selbst bei 550 Euro nicht die Rede sein, wenn ein Student Vollzeit arbeitet und im Grunde dieselben Aufgaben wie ein Angesteller erledigt. Gruss

K
Kölner

17.03.2016 um 17:53 Uhr

@forumfan Bitte: Wir haben schon genug Schreiberlinge hier, die wahllos das Forum mit geklautem geistigen Eigentum fluten. Du solltest immer eine Quellenangabe bei solchen Kopien mitsenden. z.B.: www.gehalt.de

G
gironimo

17.03.2016 um 20:15 Uhr

Was studiert den der Student bei Euch im Werk?

Oder meintest Du unterbezahlte Aushilfe?

1000 Euro durch ca. 160 Std. Das kann bei einer Aushilfe tatsächlich kaum sein.

H
Hartmut

18.03.2016 um 09:14 Uhr

Gute Quelle, celestro, danke! :)

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