Mindestlohn von Lohnerhöhung ausgeschlossen?
Hallo,
ich habe bereits einiges zum Thema Mindestlohn in Erfahrung bringen können.
Aber die wichtige Frage die sich mir stellt, trotz umfangreicher Suche im Netz, nicht beantworten können.
Zum Fall:
Mein AG hat jetzt im Dezember beschlossen eine freiwillige Lohnerhöhung von 3,XX allen Mitarbeitern mit einer Laufzeit von 2 Jahren (01.10.2015 bis 30.09.2017) zu gewähren. Wir Kein Gewerkschaftsmitglied, Tarifvertr. etc.
Soweit so gut.
Allerdings schreibt er auch, dass sich der Mindestlohn von den Verhandlungen zwischen AG und AN entzieht, da dieser von einer staatlichen Kommission festgelegt wird. Eine Anpassung der Löhne kann also in diesem Bereich nicht erfolgen.
D.h. nach seiner Auffassung haben AN die den Mindestlohn von 8,50 € beziehen (das sind bei uns sehr viele) keinen Anspruch auf eine Lohnerhöhung.
Für uns (BR) stellen sich nun 2 Fragen. Sind die AN tatsächlich von der Lohnanpassung ausgeschlossen, weil dies irgendwo im Mindestlohngesetz geregelt ist? Und kann man hier evtl. auf den Gleichbehandlungsgrundsatz zurückgreifen?
Ich hoffe die Informationen reichen soweit aus
Community-Antworten (2)
19.12.2015 um 09:07 Uhr
Hallo Topeman, Mindestlohn heißt doch nur, dieser Betrag ist mindestens zu zahlen. Mehr geht immer. Also klar, könnte der Chef auch gern mehr zahlen wenn er das möchte.
Schöne Weihnachten
19.12.2015 um 11:21 Uhr
Die Höhe des Arbeitsentgelts ist zwar mitbestimmungsfrei - allerdings, wenn der AG eine "freiwillige" Lohnerhöhung beschließt und dazu Regeln definiert, wer was bekommt oder nicht, stellt er Entgeltgrundsätze auf, die die Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG auslöst.
Macht die geltend. Und dann beginnt der klassische orientalische Handel. Wer die besseren Argumente hat .....
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