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Krankenmeldung nach komplett angetretenem Arbeitstag ausgestell.

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ybär
Dez 2021 bearbeitet

Hallo, wie verhält es sich im Bezug auf der Berechnung des Krankengeldes wenn die Krankenmeldung Ausgestellt wurde nachdem man schon den ganzen Tag gearbeitet hat? Hat der AN das Recht, dass der Arbeitgeber den Tag als ganz normalen Arbeitstag deklariert, obwohl die Krankmeldung diesen Tag beinhaltet? Als Beispiel: Der AN hat Dienstag normal gearbeitet und ist danach zum Arzt gefahren. Da wurde eine Krankenmeldung ab Dienstag ausgestellt obwohl der Arbeitstag schon erledigt war. Ist es rechtens, den AN diese Arbeit nicht anzurechnen?

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Community-Antworten (5)

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Catweazle

09.12.2021 um 11:47 Uhr

Wo ist denn der Unterschied? Wenn er den Tag arbeitet bekommt er Lohn. Wenn nicht Lohnfortzahlung.

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ybär

09.12.2021 um 11:56 Uhr

Das Problem ist eine Chronische Erkrankung. Da kann es dann schnell dazu kommen, dass die 6- Wochen-Frist rum ist und es um diesen einen Tag gehen könnte.

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Relfe

09.12.2021 um 11:57 Uhr

der Unterschied ist, ob man einen Tag eher oder später in den Krankengeldbezug fällt. Für den Krankengeldbezug zählt das Datum auf der AUB, woher soll die KK auch wissen, ob an dem Tag gearbeitet wurde oder nicht. Wenn der Tag vollständig gearbeitet wurde, dann hätte der AN das beim Arzt entsprechend angeben müssen damit die AUB korrekt erst ab dem nächsten Tag ausgestellt wird. Solange man in der Entgeltfortzahlung durch den AG ist, macht das für den AN keinen finanziellen Unterschied.

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ganther

09.12.2021 um 23:10 Uhr

Am Ende nicht das Problem des AGs. Wie auch? Er hat da ja nicht mitgewirkt. Das hat der AN schon selber mit der Krankenkasse zu klären

R
Relfe

10.12.2021 um 11:11 Uhr

ist sogar ein Vorteil für den AG, er muss einen Tag weniger Entgeltfortzahlung leisten.

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