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Krankenmeldung rückwirkend eingereicht vom Arbeitergeber nicht akzeptiert - zulässig?

OD
Old Dagon
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegas,

einer unserer Mitarbeiter war krank und hat seine Krankenmeldung rückwirkend eingereicht. Nun wird diese vom Arbeitergeber nicht akzeptiert. Kann der Arbeitgeber das tun?

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Community-Antworten (4)

B
Bille

13.01.2007 um 21:59 Uhr

AN muss sich bereits am 1. Tag bei AG als krank melden! Spätestens ab 3. Tag muss eine Krankmeldung vorliegen, dann auch rückwirkend, vorausgesetzt AN hat sich bereits am 1. Tag krank gemeldet!!

W
wölfchen

14.01.2007 um 00:56 Uhr

Wie Bille schon beschrieben hat, muss der Arbeitnehrmer bei Erkrankung unverzüglich, das heißt ohne schuldhaftes Verzögern, den Arbeitgeber darüber informieren, dass er arbeitsunfähig ist, sowie die voraussichtliche Dauer des Ausfalls angeben. Die ärztliche Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit muss dann binnen dreier Werktage beim AG vorliegen. Wenn das nicht so gelaufen ist, hat der Mitarbeiter keine guten Karten.

M
matze83

14.01.2007 um 06:05 Uhr

"Keine Müdigkeit vortäuschen, der Kampf Muss weiter gehen, es sind die Augen die jetzt lügen, wenn Sie kein Ziel mehr sehen. Wer schlappt macht und wer wegläuft, kommt vor ein Kriegsgericht, als Übel und Verräter der Verantwortungspflicht.

Ein Soldat dient dem System und muss gehorsam schwörn es gibt Tapferkeits - Medaillen - für die die sich bewähren Kopflos und im freien Rausch wie ein Held nach vorn, einen Tag gewonnen und ein Leben verloren!

Ach übrigens, ist ein Zitat... MFG Matze

P
Pfarrer

14.01.2007 um 12:17 Uhr

@Old Dagon

...siehe unter < LAG Rheinland-Pfalz, 10 Sa 1581/00 >

und falls Du noch ein paar Zitate brauchst um Deine BR-Arbeit zu machen,....?

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