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Schichtzulage

M
MNicole
Nov 2016 bearbeitet

hallo. ich arbeite im Krankenhaus im 4-Schicht-Betrieb. Nun schafft unsere neue Leitung ist nicht, den Dienstplan so zu gestalten, dass alle Mitarbeiter auf ihre monatlichen Nachtdienste kommen und so die Schichtzulage von 105€ auf 40€ sinkt. Das Agument der Leitung lautet, sie müssen uns nicht so einplanen, dass eine Zulage voll gewährleistet ist. Ist das so richtig? Wir müüsen monatlich mindestens einen Früh, einen Spät- und zwei Nachtdienste pro Monat ableisten. Wobei der Nachtdienst innerhalb von 30 Tagen wieder dran sein muss.

Gibt es hier einen Bestandsschutz, da man die letzten Jahre immer die volle Zulage bekommen hat?

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Community-Antworten (3)

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nicoline

07.09.2016 um 23:18 Uhr

@MNicole hört sich nach TVöD an.

Das Agument der Leitung lautet, sie müssen uns nicht so einplanen, dass eine Zulage voll gewährleistet ist. Ist das so richtig? Ja, das stimmt.

Gibt es hier einen Bestandsschutz, da man die letzten Jahre immer die volle Zulage bekommen hat? Nein, den gibt es nicht. Die Höhe der Schichtzulage ist im TVöD abhängig von der Erfüllung der im TV genannten Bedingungen. Wenn es bislang möglich war diese Bedingungen zu erfüllen und es jetzt plötzlich nicht mehr geht, kann man wahrscheinlich davon ausgehen, dass es von oben eine Anweisung gibt, darauf zu achten, dass die "große" Schichtzulage nicht mehr gezahlt werden muss.

Wenn es einen BR gibt, der die Dienstpläne mitbestimmt, könnte der vielleicht etwas machen. Ob es aber vor der Einigungsstelle Bestand hätte, den Dienstplan abzulehnen, weil der Plan die Zahlung der Wechselschichtzulage nicht gewährleistet, wage ich stark zu bezweifeln.

Hier kann am Besten jeder selber tätig werden. Ich gehe davon aus, dass auch ihr oft gefragt werdet, ob ihr einspringen könnt. Die Antwort muss dann lauten: "Ich bin nicht verpflichtet, Einspringen in mein Privatleben einzuplanen!"

M
MNicole

07.09.2016 um 23:59 Uhr

Richtig. Ist der tvöd und ich danke recht herzlich für je Antwort! Es wird darauf hinauslaufen, dass einspringen, was nicht selten ist, nicht mehr möglich ist. Gibt es eine zwangsverpflichtung für uns Mitarbeiter?

N
nicoline

08.09.2016 um 09:14 Uhr

Nein, gibt es nicht! Das wollen die Vorgesetzten in Krankenhäusern aber immer noch nicht glauben, sind sie doch davon überzeugt, dass das ein gutes Instrument zur Einschüchterung ist. Nachfolgend ein paar links, in die du mal schauen solltest:

http://www.die-welt-ist-keine-ware.de/schichtplanfibel/dienstverpflichtung.htm

http://www.die-welt-ist-keine-ware.de/schichtplanfibel/meinfrei1.htm

http://www.die-welt-ist-keine-ware.de/schichtplanfibel/dat/pocketheft.pdf

http://www.die-welt-ist-keine-ware.de/schichtplanfibel/dat/schutzbrief.pdf

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