Urlaubsentgelt bei kurzfristiger Beschäftigung
"Gemäß § 11 Abs. 1 BUrlG bemisst sich das vom Arbeitgeber fortzuzahlende Urlaubsentgelt nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, den der Arbeitnehmer in den letzten 13 Wochen vor Beginn des Urlaubs erhalten hat."
Ich war ein Jahr lang in einer kurzfristigen Beschäftigung angestellt und habe in der Zeit knapp 70 Arbeitstage geleistet. Davon kein einziger in den letzten 13 Wochen. Mein AG will mir jetzt keinen Cent Urlaubsentgelt auszahlen, da mein Durchschnittsverdienst in der Zeit bei genau null Euro lag. Gibt es für so einen Fall irgendeine andere Regelung, damit ich meinen Urlaubsanspruch geltend machen kann?
Community-Antworten (3)
07.03.2023 um 19:56 Uhr
Wenn die Arteitstage unregelmäßig verteilt sind kann die 13-Wochen-Regel nicht angewendet werden. Google mal: BAG 5. 11. 02 – 9 AZR 470/01
07.03.2023 um 22:01 Uhr
Ich sehe da nirgends einen Bezug zur 13-Wochen_Regel.
08.03.2023 um 00:02 Uhr
@Manfred76 In der Praxis werden die letzten drei abgerechneten Monate zur Durchschnittsberechnung herangezogen. Hast du die letzten 13 Wochen nicht gearbeitet wirst du auch keine Abrechnungen bekommen haben. Hier müssten dann von Woche 14-26 der Rechnungszeitraum genommen werden. Der 3 Monatszyklus wir immer genommen da nicht jeder Monat gleich viel Tage hat.
Verwandte Themen
Urlaubsentgelt bei KapoVaZ
ÄlterHallo zusammen, bei uns im Betrieb gibt es größtenteils Teilzeitverträge mit einer Bandbreitenregelung (bei großzügiger Auslegung der KapoVaZ mit +/- 25% nach oben und unten). Um eine größtmögli
AG zahlt zu wenig Urlaubsentgelt
ÄlterUnser AG berechnet das Urlaubsentgelt -pro Urlaubstag- nach der Formel: Gesamtarbeitsentgelt der letzten 3 vollen Monate vor Urlaubsbeginn: (pauschal angenommen) 65 (AT). Diese Berechnung kann doch u
Urlaubsentgelt im Grundgehalt enthalten
ÄlterIst es rechtens, dass das Urlaubsentgelt im Grundgehalt enthalten ist? Im Vertrag steht: "Das Gehalt besteht aus 80 % Arbeitsleistung und 20 % Urlaubsentgelt und Jahresleistung." Es gilt kein Tarifve
Verfall von Anspruch auf Urlaubsentgelt
ÄlterGuten Morgen liebe Sorgen, in unserem Betrieb haben wir entdeckt, dass der AG kein Urlausentgelt isD $ 11 BUrlG gezahlt hat (also kein Urlaubsgeld, dass im Haus nicht gezahlt wird). Auf Nachfrage w
betriebsratsarbeit im beschäftigungsverbot
ÄlterNubbel, "punktuell begriffsstutzig" werde ich immer da, wo Forenteilnehmer ihr eigenes Arbeitsrecht zusammenstricken, statt sich an den vorhandenen Paragraphen und Urteilen zu orientieren. Deshalb