Hallo zusammen,

bei uns im Betrieb gibt es größtenteils Teilzeitverträge mit einer Bandbreitenregelung (bei großzügiger Auslegung der KapoVaZ mit +/- 25% nach oben und unten).

Um eine größtmögliche Flexibilität für den AG zu gewährleisten, vergibt dieser Verträge mit möglichst geringer Wochenstundenzahl, gibt aber jedem AN die Möglichkeit darüberhinaus deutlich mehr Stunden zu arbeiten. Bei in etwa 50% der Fälle dürfte dieses Mehr auch die 25% der Bandbreitenregelung überschreiten.

Ich wüsste nun gerne, wie genau sich da das Urlaubsentgelt berechnet. Die Vorlagen, die ich bisher im Internet gefunden habe, gehen lediglich vom Geldfaktor aus, sprich Gesamtbrutto der letzten 13 Wochen geteilt durch Gesamtstunden der letzten 13 Wochen ergibt den für das Urlaubsentgelt zu Grunde zu legenden Stundenlohn. Da kommt aber ohne Berücksichtigung von Zuschlägen der normale Stundenlohn raus, so dass das dem AN eigentlich nichts bringt.

Vielleicht mal ein konkretes Beispiel:

Ein AN hat einen Vertrag über 15 Wochestunden, arbeitet aber bei einer möglichen 6-Tage-Woche durchschnittlich 28 Stunden pro Woche an variierenden Wochentagen bei einen Stundenlohn von 15,00 €. Genau haben in den dem Urlaub vorrangegangen 13 Wochen die Einsätze zwischen 20 und 32 Stunden pro Woche variiert. Durchschnittlich hat er dabei pro Woche zwischen 300,00 € und 480,00 € verdient, im Durchschnitt waren es wöchentlich 412,15 €.

Er möchte nun eine Woche Urlaub nehmen, für die er bei uns 6 Tage à 2,5 h einreichen müsste, da es keine vertraglich festgelegten Einsatztage gibt und daher die vertraglichen Stunden auf die ganze Woche verteilt werden Der AG geht nun bei seiner Berechnung des Urlaubsentgelt lediglich von den Vertragsstunden aus und zahlt dem AN für die Woche nur 225,00 € aus. Hieraus entsteht dem AN ein finanzieller Nachteil während seines Urlaubs von etwa 200,00 € bezogen zum Durchschnittsgehalt der Vorwochen.

Kann das sein?

Oder müsste hier nicht auch der Zeitfaktor eine Rolle spielen, sprich der Umstand, dass der AN ohne Urlaub voraussichtlich wieder 28 Stunden die Woche gearbeitet hätte?

Ich wäre euch für eure Einschätzungen und vielleicht auch zu einem link, wo ich was zum Zeitfaktor finden kann, dankbar

Pareo

Ein interessanter Nebeneffekt dieser Regelung ist bei uns übrigens, dass dem AG zum Jahresende durchaus auffällt, dass der AN ja durchschnittlich viel mehr gearbeitet hat und dass er entsprechend für eine Woche Urlaub ja 6*4,66 Stunden Urlaub hätte einreichen müssen. Die Different von 2,1 h pro Urlaubstag werden dann im Januar dem Urlaubskonto wieder gut geschrieben, mit dem Effekt, das der AN jetzt auf einmal fast nochmal seinen kompletten Jahresurlaub zur Verfügung hat, den er aber bis März nehmen müsste. Da das weder ohne Planungsprobleme für den AG, noch ohne Einbußen für den AN geht, schlägt der AG den betroffenen AN regelmäßig vor, die Urlaubsstund doch auf die freien Tage der schon bestehenden Dienstpläne zu legen. Das bringt dem AN maximal die Sicherheit, dass er nicht kurzfristig einberufen werden kann, Aber der AG steht als Gutmensch da.