Erstellt am 07.03.2023 um 08:10 Uhr von jutti1965
Als erstes würde ich mal in euren TV schauen was dort angegeben ist. Natürlich könnt ihr eine BV abschließen die eure Kollegen besser stellt ! Aber euer Ansatz, etwas erzwingen zu wollen was dann "freiwillig" getan werden soll, huft schon gewaltig....
Wie wollt ihr das anstellen?
Erstellt am 07.03.2023 um 08:23 Uhr von Kehler
Die Höhe des Nachtzuschlags ist nicht gesetzlich festgelegt. Er richtet sich nach dem Bruttolohn pro Stunde und muss „angemessen“ sein, wie es im ArbZG steht. Als angemessen gilt in der Regel ein Nachtzuschlag in Höhe von 25 % auf den Bruttostundenlohn. So entschied das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 9. Dezember 2015, 10 AZR 423/14.
§ 77 Abs. 3 BetrVG und § 87 BetrVG. Hiernach haben Tarifverträge grundsätzlich Vorrang vor Betriebsvereinbarungen. Einfach gesagt dürfen zu Arbeitsentgelt und sonstigen Arbeitsbedingungen keine vom Tarifvertrag abweichende Betriebsvereinbarungen getroffen werden – weder zugunsten noch zulasten von Beschäftigten
Sogenannte tarifliche Öffnungsklauseln sehen vor, dass unter Umständen ergänzende Betriebsvereinbarungen getroffen werden können. In diesen Fällen dürfen Abweichungen vom Tarifvertrag vereinbart werden, wenn sie zugunsten der Arbeitnehmer gelten.
Erstellt am 07.03.2023 um 08:35 Uhr von rtjum
"So entschied das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 9. Dezember 2015, 10 AZR 423/14."
wenn kein Tarifvertrag besteht und das ist hier bei @pwrmac aber der Fall.
Wir hatten das Problem auch lange und konnten den Arbeitgeberverband vor 2 Jahren endlich dazu bewegen das von 15% auf 25% zu erhöhen.
Erstellt am 07.03.2023 um 08:39 Uhr von Kehler
und was ist dann ein Manteltarif?
Erstellt am 07.03.2023 um 08:51 Uhr von rtjum
oh sorry, da fehlt ein "nicht".
Bezogen ist es aber auf Deine pauschale Aussage der 25% was eben in dem Fall hier nicht zutrifft.
Erstellt am 07.03.2023 um 08:55 Uhr von pwrmac
Mit "freiwillig" meine ich, das der AG sagt, ok, mehr geben kann ich ja immer auch wenn der Manteltarif sagt, es gibt nur 15%. Er kann es ja aus "seiner großen Güte" heraus machen, um der Belegschaft was Gutes zu tun.(basierend auf dem Gerichtsurteil)
Erstellt am 07.03.2023 um 09:20 Uhr von Kehler
Wie schon geschrieben, wenn es im Manteltarif eine Öffnungsklausel gibt könnt ihr eine BV anstreben. Ansonsten gilt der Manteltarif, egal was der AG sagt.