Erstellt am 07.03.2023 um 07:31 Uhr von jutti1965
Der Arbeitgeber darf selbstverständlich kein Zeitkonto belasten, nachdem Du erkrankt bist, weil er damit seine zwingende Verpflichtung zur Lohnfortzahlung "aushebeln" würde.
Das ist im § 3 EntgFG klar geregelt. Wenn ihr einen Betriebsrat habt geh zu ihm und schildere deinen Fall und mache eine offizielle Beschwerde. Wenn nicht fordere deinen Chef schriftlich auf dir die Stunden wieder gutzuschreiben. Sollte das nicht geschehen hilft in solchen Fällen ein kurzes Schreiben vom Anwalt!!
Erstellt am 07.03.2023 um 08:27 Uhr von Kehler
Krank ist Krank. Wenn ich wegen Krnakheit früher nach Hause gehe steht ein ganzer Tag Krank auf meinem Stundennachweis.
Ich würde mal den BR fragen und/ oder eine Beschwerde beim AG einreichen.
Wenn du eine Versicherung hast die deine Arbeit mit einschliest, kannst du dir auch ein kostenfreies Berearungsgespräch bei einem Anwalt holen.
Erstellt am 07.03.2023 um 08:35 Uhr von xyz68
Da du sogar für den Tag, an dem du früher gegangen bist, eine AU-Bescheinigung hast, besteht keinerlei Grund, dir Stunden abzuziehen. Selbst wenn die Krankschreibung erst ab dem Folgetag gegolten hätte, hättest du keine Stunden abgezogen bekommen dürfen.
Erstellt am 08.03.2023 um 12:39 Uhr von Olav van Gerven
Neben der Tatsache, das die Zeit alleine shcon aufgrund des Entgeldsfortzahlungsgesetzes gezahlt werden sollte, sehe ich noch etwas anderes.
Dein Vorgesetzter hat Dich nach Hause geschickt! Das kann er gerne machen, aber dann befindet der Arbeitgeber sich in Annahmeverzug, schlßelich WOLLTEST du arbeiten, SOLLTEST aber nicht.
So oder so, Arbeitgeber schriftlich (wichtig, wg. Beweis) auffordern den Tag komplett als Arbeitsunfähig zu vergüten, also ohne Belastung des Stundenkontos. Fristsetzung nicht vergessen.