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Krank früher gegangen - Stundenabzug trotz AU-Schein?

J
JuliK
Mrz 2023 bearbeitet

Hallo,

ich habe aktuell folgenden Fall: Vor kurzem bin ich nach zwei Stunden Arbeit aufgrund eines positiven Corona-Schnelltestst nach hause gegangen. Ich habe anschließend umgehend meinen Hausarzt angerufen und mich krankschreiben lassen, logischerweise auch für den Tag an dem ich früher gegangen bin.

Nun wurden mir die restlichen 5 Stunden dieses Arbeitstags vom Zeitkonto abgezogen. Auf meine Reklamation hieß es das wäre ganz normal. Scheinbar hätte ich eine Bescheinigung vom Werksarzt gebraucht um die Stunden zu behalten. Davon habe ich noch nie gehört, auch mein Vorgesetzter, welcher mich nach hause geschickt hat, hat mich nicht darauf hingewiesen.

Ist sowas überhaupt rechtens? Ich arbeite in einem größeren IG-Metall Betrieb in BW.

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Community-Antworten (4)

J
jutti1965

07.03.2023 um 08:31 Uhr

Der Arbeitgeber darf selbstverständlich kein Zeitkonto belasten, nachdem Du erkrankt bist, weil er damit seine zwingende Verpflichtung zur Lohnfortzahlung "aushebeln" würde. Das ist im § 3 EntgFG klar geregelt. Wenn ihr einen Betriebsrat habt geh zu ihm und schildere deinen Fall und mache eine offizielle Beschwerde. Wenn nicht fordere deinen Chef schriftlich auf dir die Stunden wieder gutzuschreiben. Sollte das nicht geschehen hilft in solchen Fällen ein kurzes Schreiben vom Anwalt!!

K
Kehler

07.03.2023 um 09:27 Uhr

Krank ist Krank. Wenn ich wegen Krnakheit früher nach Hause gehe steht ein ganzer Tag Krank auf meinem Stundennachweis. Ich würde mal den BR fragen und/ oder eine Beschwerde beim AG einreichen. Wenn du eine Versicherung hast die deine Arbeit mit einschliest, kannst du dir auch ein kostenfreies Berearungsgespräch bei einem Anwalt holen.

X
XYZ68

07.03.2023 um 09:35 Uhr

Da du sogar für den Tag, an dem du früher gegangen bist, eine AU-Bescheinigung hast, besteht keinerlei Grund, dir Stunden abzuziehen. Selbst wenn die Krankschreibung erst ab dem Folgetag gegolten hätte, hättest du keine Stunden abgezogen bekommen dürfen.

OVG
Olav van Gerven

08.03.2023 um 13:39 Uhr

Neben der Tatsache, das die Zeit alleine shcon aufgrund des Entgeldsfortzahlungsgesetzes gezahlt werden sollte, sehe ich noch etwas anderes.

Dein Vorgesetzter hat Dich nach Hause geschickt! Das kann er gerne machen, aber dann befindet der Arbeitgeber sich in Annahmeverzug, schlßelich WOLLTEST du arbeiten, SOLLTEST aber nicht.

So oder so, Arbeitgeber schriftlich (wichtig, wg. Beweis) auffordern den Tag komplett als Arbeitsunfähig zu vergüten, also ohne Belastung des Stundenkontos. Fristsetzung nicht vergessen.

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