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Dieser Beitrag ist vor 9 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

GBR Sitzung, dauer, rechte, pflichen gegenüber dem Arbeitgeber

S
STUTTGARTBR
Nov 2016 bearbeitet

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

Volgende frage hab ich im bezug auf die dauer einer GBR Sitzung:

Unser GBR Sitzt jeden Monat 2 Tage, ich werde für die 2 Tage mit einer Arbeitszeit von je 7,5 std. Geplant. Bissher hat es noch nie ein Problem gegeben wenn die Sitzung am zweiten Tag früher fertig war. Jetzt habe ich eine neue Scheffin, ihr ist nun aufgefallen das ich ca. 3 stunden früher nach hause gegangen bin ohne mich früher auszutragen. Sie möchte mir nun diese 3 stunden nicht bezahlen und drohnt mit Konsequenzen. Ich habe zwar absolut keine Angst vor ihr oder ihren Konsequenzen aber nun spricht sich im Geschäft rum das der BR einfach früher geht ohne sich abzumelden und sich mit der BR bzw GBR Arbeit bereichert. Bevor ich unseren Anwalt diesbezüglich kontaktiere wollte ich mal eure Meinung hören. Zudem ist unser Anwalt im Urlaub.

Hab im BetrVG nicht wirklich etwas nützliches gefunden und Google hat da auch nicht die richtige Antwort...

Schonmal danke im voraus.

1.63207

Community-Antworten (7)

G
gironimo

23.07.2016 um 18:02 Uhr

§ 37 BetrVG gilrt auch für den GBR: "Mitglieder des Betriebsrats sind von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts zu befreien, wenn und soweit es nach Umfang und Art des Betriebs zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist."

Nicht weniger - aber auch nicht mehr. Und nach Hause gehen ist eben keine (G)BR-Arbeit.

Ist zwar nicht die feine englische Art, dass es sich jetzt plötzlich herum spricht. Aber verständlich.

Am Besten, Du rechnest die Zeiten korrekt ab.

B
blackjack

23.07.2016 um 19:25 Uhr

...man könnte es auch Arbeitszeitbetrug nennen.

M
Moreno

23.07.2016 um 19:42 Uhr

Ich würd mal lieber kleine Brötchen backen Deine Chefin hat vollkommen Recht!

E
etugruber

24.07.2016 um 11:26 Uhr

Das einzige was du falsch gemacht hast, du hast dich nicht zurückgemeldet. "Chefin wir sind fertig mit unserer Sitzung" Wenn du auch früher nach Hause gehst, muss sie dir die normalen Arbeitsstunden schreiben. - Keine Nachteile durch BR - Arbeit.....

M
Moreno

24.07.2016 um 13:04 Uhr

Na falscher kann die Aussage ja wohl nicht sein. Wenn eine Sitzung früher zuende ist muss man wieder an seinen Arbeitsplatz zurück.

E
etugruber

24.07.2016 um 17:03 Uhr

Geht bei uns nicht? Linienverkehr.....

M
Moreno

24.07.2016 um 17:19 Uhr

Na dann muss dies halt mit dem AG besprochen werden. Die Aussage abmelden und dann darf ich zuhause bleiben und der Arbeitgeber muss die Zeit bezahlen ist wie schon gesagt völlig verkehrt.

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