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Dieser Beitrag ist vor 6 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Stundenabzug, weil Zertifikat zuhause vergessen

F
Freeplay
Jan 2020 bearbeitet

Hallo Kollegen, wir haben die vergangenen Tage Audit gehabt, hierzu war es notwendig, dass es einige Sicherheitsbeauftragte gibt. Nun haben zwei Mitarbeiter vor einigen Wochen extra ein Seminar zum Sicherheitsbeauftragten besucht. Daraufhin wurden sie mehrfach gebeten, das Zertifikat nachzuweisen. Dies wurde mehrfach vergessen worauf hin heute die Kollegen, während der Arbeitszeit, dazu angewiesen wurden, dass die Mitarbeiter ausstempeln, nach Hause fahren sollen und das Zertifikat unverzüglich holen sollen. Diese Zeit wurde ihnen abgezogen, wird nicht bezahlt, sowie die Fahrtkosten werde nicht übernommen. Nachdem ich das Gespräch mit dem Chef gesucht habe, sagte mir dieser, dass er die Anweisung des Meisters zu 100% unterstütz und dahinter steht und diese Maßnahme als richtig ansieht. Ich teilte ihm mit, dass eine solche disziplinarische Maßnahme als "Bestrafung" gilt und dies nicht in Ordnung sei Mitarbeiter für ihre Vergesslichkeit zu bestrafen durch Stundenabzug. Allerdings wissen wir nicht, wie wir das Ganze nun durchsetzen können, haben keine rechtliche Grundlage dem entgegen zu wirken, unser Chef besteht einfach darauf und sagt dies sei in Ordnung, auch wenn wir das nicht so sehen..

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Community-Antworten (7)

K
kratzbürste

14.01.2020 um 15:25 Uhr

Betriebsbußen unterliegen der Mitbestimmung. Keine Mitbestimmung = keine Buße.

K
Kjarrigan

14.01.2020 um 15:30 Uhr

Ich sehe da keine Betriebsbusse.

Der AG wird imho nachweisen müssen, das die Beibringung des Zertifikats eine Arbeitsvertragliche Pflicht / Nebenpflicht des AN war OHNE die der MA an dem Tag nicht weiterbeschäftigen konnte. Das wird ihm wahrscheinlich nicht gelingen, so dass der MA gem. Dienstplan zu beschäftigen ist. Wenn er dann nach Hause geschickt wird, würde ich auf Annahmeverzug plädieren.

C
celestro

14.01.2020 um 15:35 Uhr

"Der AG wird imho nachweisen müssen, das die Beibringung des Zertifikats eine Arbeitsvertragliche Pflicht / Nebenpflicht des AN war OHNE die der MA an dem Tag nicht weiterbeschäftigen konnte. Das wird ihm wahrscheinlich nicht gelingen, so dass der MA gem. Dienstplan zu beschäftigen ist. Wenn er dann nach Hause geschickt wird, würde ich auf Annahmeverzug plädieren."

Das sehe ich auch so.

W
wdliss

14.01.2020 um 15:58 Uhr

Wobei die Kollegen auch darauf hingewiesen werden sollten, dass die eigentliche Maßnahme, die der AG hätte ergreifen können/sollen/müssen eine Abmahnung gewesen wäre. Trotzdem bin ich bei Kjarrigan und celestro.

C
celestro

14.01.2020 um 16:47 Uhr

"die eigentliche Maßnahme, die der AG hätte ergreifen können/sollen/müssen eine Abmahnung gewesen wäre."

Wo nimmst Du die denn her?

M
Moreno

14.01.2020 um 17:04 Uhr

Na da hätte ich dem AG aber gleich klar gemacht, dass wenn er mir die Zeit nicht bezahlt, er sich gleich einen neuen Sicherheitsbeauftragten suchen kann. Obwohl es schon traurig ist, dass erwachsene Menschen nicht in der Lage sind ein Zertifikat was zu Hause liegt mit in die Firma zu nehmen!

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