Arbeitszeiten
Hallo,
ich bräuchte mal euer Schwarmwissen bezüglich der Regelung von Arbeitszeiten.
Wir haben bei uns Kollegen*innen in der Abteilung die seit Jahren der gleichen Tätigkeit zu immer der gleichen Arbeitszeit nachgehen. Dieses wurde auch teils mündlich mit dem Arbeitgeber vereinbart oder ist eben seit Ewigkeiten so.
Aufgrund von Kündigungen (es wird auch niemand neues/kein Ersatz eingestellt) sollen sich die Arbeitszeiten und teils auch die Verantwortlichkeiten verändern.
Dieses wollen die Arbeitnehmer*innen natürlich nicht. Gibt es da gesetzliche Regelungen damit alles so bleibt, wie es ist/bis jetzt war?
Bin relativ neu in meiner Tätigkeit als BR und bräuchte mal eure Unterstützung.
Liebe Grüße.
Community-Antworten (8)
06.03.2023 um 15:56 Uhr
Wenn das mehrere im Kollektiv betrifft, dann seid Ihr gem. §87 Abs. 1 Nr. 2 in der Mitbestimmung.
Dann könnt Ihr als BR darüber befinden und entsprechenden Beschluss fassen.
Aber ob "das war schon immer so" die betrieblichen Notwendigkeiten aushebeln kann? Nun gut, das müsst Ihr beurteilen ob diese Änderungen notwendig wären.
Mündliche Regelungen haben bis dahin auch ihre Gültigkeit. Allerdings würde ich jetzt die Chance für eine schriftliche Vereinbarung nutzen, denn sollte die Meinung über die Arbeitszeiten mal auseinandergehen und es zu Unstimmigkeiten zu Urlaub, Überstunden oder Bezahlung kommen, liegt die Beweislast beim Arbeitnehmer.
06.03.2023 um 16:09 Uhr
Danke schon mal. Gibt es nicht eine Verjährungsfrist in der der Arbeitgeber hätte Änderungen vornehmen können, so das eben „das war schon immer so“ weiterhin Bestand hat? Die Aufgaben haben sich nicht wesentlich verändert, es sind sogar noch welche dazu gekommen. Das Personal wird reduziert und das Aufrechterhalten ist nur mit Überstunden möglich. Die Überstunden abzubauen ist leider selten bis gar nicht Möglich.
Es geht jetzt darum das Bewährte und die Arbeitnehmer*innen vor einer Überlastung zu schützen.
Es handelt sich hierbei um einen Kindergartenträger mit mehreren Einrichtungen. Grad für Eltern bedeutet die Veränderung viele Schwierigkeiten in Verbindung mit ihrem Privatleben. Auch sonst haben die nicht Eltern, keinen verlässlichen Arbeitsrahmen und darunter leidet dann die Work-Life-Balance.
06.03.2023 um 16:19 Uhr
Das sind gleich mehrere Angriffsfelder.
Das Personal wird reduziert und das Aufrechterhalten ist nur mit Überstunden möglich. Die Überstunden abzubauen ist leider selten bis gar nicht Möglich.
Überstunden nicht mehr freigeben bis es kein Konzept zum Abbau gibt.
Grad für Eltern bedeutet die Veränderung viele Schwierigkeiten in Verbindung mit ihrem Privatleben
Welche Veränderungen betrifft die Eltern? Zum Beispiel eine Änderung der Öffnungszeiten?
06.03.2023 um 16:19 Uhr
Die mündliche Absprache ist zumindest Teil des Arbeitsvertrags, und ist als solche durchaus veränderbar. Ob das einseitig erfolgen darf oder ob eine beiderseitige Vertragsänderung erforderlich ist (gehen wir mal davon aus dass die Stundenzahl jeweils gleich bliebt) kann m.E. nicht pauschal beantwortet werden und ist vom Einzelfall abhängig.
Es muss beurteilt werden, ob seitens des Arbeitgebers eine reine Willkür erfolgt, oder ob er nach billigem Ermessen sein ihm zustehendes Direktionsrecht ausübt. Das kann ich nicht beurteilen und wäre im Zweifel ein Fall für eine externe Beurteilung.
Jedenfalls wäre ja z.B. eine Konstellation denkbar, in der das Verschieben der Arbeitszeit die Kernzeiten besser trifft und die Notwendigkeit von Überstunden damit minimiert wird. Warum sollte sich der BR dagegen sträuben?
Wenn das nicht möglich ist, sollten b.a.w. keine weiteren Überstunden genehmigt werden, da bin ich ganz bei meinem Vorredner.
Wenn Du mit Deinen Ausführungen die betriebliche Übung meinst, dann geht das m.E. hier am Thema vorbei. Dort geht es eher um Leistungen, die ein AG freiwillig gewährt und die dann irgendwann zu einem Gewohnheitsrecht werden.
06.03.2023 um 17:05 Uhr
- das Gewohnheitsrecht. das hat mir gefehlt. Kann man das auch auf die Arbeitszeiten übertragen?
- mit Eltern, meinte ich nicht die „Kunden“, sondern die Kollegen*innen die natürlich eine verlässliche Arbeitszeit brauchen um z.B. ihre Kinder abholen zu können
- mit Einbezogen sind natürlich auch Kollegen*innen die verlässliche Arbeitszeiten brauchen um anderen Verpflichtungen nachzukommen/nachkommen zu können
- der Betrieb ist ohne weitere Mitarbeiter*innen und ohne Überstunden nicht aufrecht zu erhalten, der Arbeitgeber möchte allerdings sparren
- kann man verlangen das Überstunden angeordnet werden (als Beweis das es eben ohne nicht geht)?
- möchte den Kollegen*innen wirklich gerne unterstützend zur Seite stehen
06.03.2023 um 20:20 Uhr
Gewohnheitsrecht bei Arbeitszeit ist schwierig (siehe beim DGB Rechtschutz und die konkreten Urteile dazu) https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/arbeitsvertrag/themen/beitrag/ansicht/arbeitsvertrag/konkretisierung-begrenzt-weisungsrecht/details/anzeige/#:~:text=Eine%20solche%20Konkretisierung%20liege%20aber,wenn%20zwei%20Voraussetzungen%20erf%C3%BCllt%20seien.&text=es%20m%C3%BCssen%20besondere%20Umst%C3%A4nde%20vorhanden,Arbeitsbedingungen%20dauerhaft%20bestehen%20bleiben%20sollen. Daher sollte es schon eine konkrete Vereinbarung zur Lage der Arbeitszeit geben
07.03.2023 um 08:19 Uhr
Auch wenn Überstunden im Arbeitsvertrag vereinbart sein sollten, unterliegen sie der Mitbestimmung durch den BR. Ihr seid bei der Lage und Verteilung der Arbeitszeit in der Mitbestimmung und ihr habt ein Anrecht auf Informationen zur Personalplanung. Hier wären die ersten Ansatzpunkte um den Kollegen zu helfen. ABER Veränderungen sind manchmal notwendig und oft wird sich dagegen gewehrt.
Versucht das Beste für die Kollegen zu bekommen, lasst euch aber auch die Gründe des Arbeitgebers erklären. Es gibt auch notwendige Veränderungen.
07.03.2023 um 13:45 Uhr
"Ihr seid bei der Lage und Verteilung der Arbeitszeit in der Mitbestimmung" Das ist der erste Ansatzpunkt für den BR, es gibt doch sicher bisher Dienstpläne oder wie auch immer die bei euch genannt werden. Wenn der AG diese ändern will, also andere Zeiten, benötigt er eure Zustimmung. Dafür muss er euch überzeugen. Lasst euch also alles erklären und hinterfragt das. Sprecht auch mit den Kolleginnen und Kollegen darüber, manchmal kommen bei solchen Gesprächen dann auch Lösungen raus, die auch für den AG tragbar wären.
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