Steuerabzug bei nicht tatsächlich geleisteter Nachtarbeit
Hallo,
ich bin BR Mitgleid und arbeite im 2 Schichtrhytmus Tag und Nacht. Ich erhalte zwar meine Zuschläge auch, wenn ich aufgrund von Sitzungen freigestellt werden muss, jedoch werden diese versteuert. Der alte BR Vorsitzende war der Meinung, dies wäre okay, da die Arbeit ja nicht tatsächlich geleistet wurde. Ein neuer Kollege von mir (EX BR in seiner alten Firma) meint jedoch dies wäre falsch, da mir ja dann nachteile entsstehen (Steuerabzug und in meinem Fall werden die Zuschläge dadurch auch Pfändbar - Privatinsolvenz)
Ich habe schon viel gegoogelt. Auch nach BAG Urteilen gesucht, finde dazu jedoch nichts brauchbares. Daher bitte ich hier um Unterstützung. Evtl ein AZ oder Sonstiges worauf ich beziehen kann (Außerhalb des §37 + 78 BetrVG)
Vielen Dank
Community-Antworten (4)
28.02.2023 um 08:18 Uhr
Bei uns bekommen die BRs die, für Sitzungen, vom Nachtdienst befreit sind ebenfalls die Nachtschichtzuschläge aber so das sie Versteuert werden. Die Steuerfreien Zuschläge bekommt man für eine Erschwerniss weil man Nachts arbeitet.
Wenn die Firma jemand die steuerfreien Zuschläge zahlen würde der keine Nachtschicht arbeitet begeht sie schlicht und einfach Steuerbetrug.
Von daher sehe ich keine Benachteiligung durch BR arbeit. (zumindest von Gesetzlichen her)
28.02.2023 um 09:34 Uhr
Steuerfreie Zuschläge gibt es nur für tatsächlich geleistete Arbeit. Siehe §3b Einkommensteuergesetz.
Edit 08:36 Uhr: gib mal bei google -steuerfreie nachtzuschläge estg- ein. Hast Du sofort einen Treffer.
28.02.2023 um 10:13 Uhr
wie takkus schon schrieb: Einkommensteuergesetz (EStG) § 3b Steuerfreiheit von Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit (1) Steuerfrei sind Zuschläge, die für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit ......... sagt eigentlich alles.
28.02.2023 um 17:12 Uhr
der AG schuldet eben nur ein Bruttoentgelt und kein Netto. Er hat die unterschiedliche Besteuerung der Zuschläge nicht auszugleichen. Der Nachteil entsteht nicht durch den AG sondern durch die Steuergesetzgebung
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