Hallo,

ich bin BR Mitgleid und arbeite im 2 Schichtrhytmus Tag und Nacht.
Ich erhalte zwar meine Zuschläge auch, wenn ich aufgrund von Sitzungen freigestellt werden muss, jedoch werden diese versteuert.
Der alte BR Vorsitzende war der Meinung, dies wäre okay, da die Arbeit ja nicht tatsächlich geleistet wurde. Ein neuer Kollege von mir (EX BR in seiner alten Firma) meint jedoch dies wäre falsch, da mir ja dann nachteile entsstehen (Steuerabzug und in meinem Fall werden die Zuschläge dadurch auch Pfändbar - Privatinsolvenz)

Ich habe schon viel gegoogelt. Auch nach BAG Urteilen gesucht, finde dazu jedoch nichts brauchbares. Daher bitte ich hier um Unterstützung. Evtl ein AZ oder Sonstiges worauf ich beziehen kann (Außerhalb des §37 + 78 BetrVG)

Vielen Dank