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Stunden/Urlaub abbuchen während der Kurzarbeit

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BerndBollerwage
Feb 2023 bearbeitet

Bei uns arbeiten Mitarbeiter in Kurzarbeit (5Tage) am ende des Monats stellt der AG fest das er nur 3 Tage Kurzarbeit hätte machen müssen um die Kriterien der Agentur für Arbeit zu erfüllen (10%). Kann der AG einfach anstatt Kurzarbeit Stunden von Stundenkonto abbuchen (bis max. 20h könnten da stehen) oder Urlaub eintragen (der Mindesturlaub ist verplant es stehen vielleicht noch 6 Tage auf dem Konto) für 1 oder 2 Tage ohne Zustimmung der Mitarbeiter? Weil normalerweise wäre es doch so das der AG das verschulden hat und Kurzarbeit angeordnet hat oder sehe ich das falsch? Denn wäre es doch so das die Mitarbeiter die Tage normal bezahlt bekommen müssten?

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Community-Antworten (4)

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enigmathika

27.02.2023 um 17:54 Uhr

Nicht verplanter Urlaub und /oder Zeitguthaben muss genommen werden, um die Kurzarbeit abzuwehren.

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rtjum

28.02.2023 um 09:54 Uhr

Hallo, NEIN das darf der AG so nicht verrechnen. Wenn er zu viel KuA hat machen lassen ist das sein Problem Habt ihr einen BR und wenn ja was sagt die Betriebsvereinbarung dazu aus? Wenn nein was sagt die jeweilige Zusatzvereinbarung mit den einzelnen Arbeitnehmern dazu?

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BerndBollerwage

28.02.2023 um 16:11 Uhr

danke für die schnellen Antworten, also die Betriebsvereinbarung sagt zu dem nichts aus. Nur das wenn der AG die Kurzarbeit nicht bewilligt wird durch die AfA den Arbeitnehmern 100% Gehalt zu steht. Gibt es dazu ein Paragraphen oder Text wo ich es selber schriftlich haben kann?

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XYZ68

28.02.2023 um 16:28 Uhr

Nun, der Arbeitgeber hat die Arbeitnehmer in Kurzarbeit geschickt Oder? Er darf natürlich die Mitarbeiter mehr als die notwendigen 2 bis 3 Tage in Kurzarbeit schicken. Die 10 % sind ja eine Mindestgrenze. Und ansonsten hätte er die Kollegen auch arbeiten lassen können. Hinterher kommen und Kurzarbeit in Urlaub oder Stundenabbau wandeln geht nicht.

Und bitte, ich habe bei der ganzen Kurzarbeitsproblematik nicht ein einziges Mal erlebt, dass der Arbeitgeber nicht die Mindestgrenze kannte. Unsere Personalerin kam immer: "Der Mitarbeiter muss mindestens drei Tag in Kurzarbeit sein, sonst hat er keinen Anspruch und achten Sie auch in der Abteilung drauf, dass die 10% eingehalten werden" (2 Tage sind es üblicherweise nur im Februar)

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