Erstellt am 05.09.2016 um 11:27 Uhr von celestro
Ich würde sagen, JA ! Es geht ja hier um eine kollektive Regelung und zusätzlich um (zumindest grob gesagt) Arbeitssicherheit.
Erstellt am 05.09.2016 um 11:31 Uhr von gironimo
Der AG hat die neusten Arbeitsmedizinischen Maßnahmen zu beachtet (ArbSchG). Der BR ist über den Paragraph 87 BetrVG in der Mitbestimmung.
Erstellt am 06.09.2016 um 07:12 Uhr von Hoppel
http://www.ergo-online.de/site.aspx?url=html/service/gesetze_und_regelwerke/rechtssprechung_urteile.htm
http://www.ergo-online.de/site.aspx?url=html/rechtsgrundlagen/mitbestimmung/bv_bildschirmbrille.htm
http://www.ergo-online.de/html/gesundheitsvorsorge/vorsorge_augen/vorsorge_und_sehhilfen_wer_tr.htm