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Dieser Beitrag ist vor 8 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeitsplatzbrille!?

S
Schwammhalter
Mai 2017 bearbeitet

Hallo, ich würde gerne auf Eure Erfahrung zurück greifen. Es häufen sich die Nachfragen für Arbeitsplatzbrillen. Darüber gibt es bei uns noch keine Regelung und wir würden das gerne bei der GL zum Thema machen.

Es herrscht aber Uneinigkeit über die Art und Weise sowie die Höhe des AG Anteils.

Wer kann uns da weiterhelfen?

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Community-Antworten (2)

HP
Hr Peppschmier

30.05.2017 um 15:12 Uhr

Denke, das ganze sollte über eine BV geregelt werden. In der Regel ist der AG verpflichtet die Kosten voll zu übernehmen. http://www.ergo-online.de/html/gesundheitsvorsorge/vorsorge_augen/augen3.pdf

G
ganther

30.05.2017 um 16:26 Uhr

eine Regelung in Form einer BV ist mehr als sinnvoll. In der Praxis hat sich bei uns gezeigt, dass die Mitarbeiter häufig nicht mit den Brillenmodellen und den Gläsern einverstanden waren, die es bei der BILDSCHIRMbrille gibt.

Wir haben daher in einer Regelung vereinbart, dass der MA vordringlich diese große Kette mit der schrecklichen Werbung nutzt, da unser AG hier besondere Konditionen aushandeln konnte und daher ein viel größeres Angebot an Gestellen möglich war. Ohne eine BV wäre wir zu dieser Lösung nicht gekommen

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