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Dieser Beitrag ist vor 3 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Freiwillige Zulage, zuerst keine Anrechnung auf Tariferhöhung, aber nun doch

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John1980
Feb 2023 bearbeitet

Hallo, bei uns im Haus(Großhandel) erhalten etliche Mitarbeiter freiwillige Zulagen von etwa 200€. Dass diese auf etwaige Tariferhöhungen angerechnet werden können, ist ja unstrittig und steht in jedem Vertrag, kam bei uns allerdings während meiner Zeit nie vor. Im April 2022 wurden die Tarife um 1,7% angehoben, wieder wurde die Zulage nicht mit der Erhöhung verrechnet. Nun ist es aber so, dass Teile der Führungsetage nun doch die Zulage mit der Erhöhung im April 2022 verrechnen wollen und das ab März 2023. Ist dies Zulässig nachdem der Arbeitgeber erst auf die Anrechnung verzichtet hat oder können die Mitarbeiter darauf Vertrauen, dass ihr Gehalt nicht sinkt? Denn darauf läuft es ja hinaus, dass das Gehalt wieder auf den Stand von vor April 2022 zurückfällt. So ganz klar sind wir uns im BR gerade nicht darüber. Der Vorsitzende mit dem Fachwissen ist unerreichbar im Urlaub und unter den Mitarbeitern verbreitet sich massive Unruhe, über den AG und dem unwissenden BR, zurecht. Würde mich sehr über eine Antwort freuen.

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Community-Antworten (2)

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paula

26.02.2023 um 18:27 Uhr

M.E. ist es nicht zulässig, da der AG sein Gestaltungsrecht mit der Nichtanrechnung ab April22 bereits ausgeübt hat. Ist ein Mitglied des BR Mitglied der Gewerkschaft oder hat sonstigen Arbeitsrechtsschutz? Unbedingt mal rechtlich Beraten lassen.... Das BRM kann des Ergebnis der Beratung mit dem Rechtsanwalt dann ja weitergeben

M
Muschelschubser

27.02.2023 um 09:31 Uhr

Das würde ich definitiv abklären, wie paula bereits schrieb.

Sicher wäre es nachvollziehbar, erst Recht in solch unruhigen Zeiten, wenn der AG im Falle einer Schieflage von der Anrechnung Gebrauch machen wollte. Bei einer Änderung dieser Vorgehensweise würde ich allerdings ein Mitbestimmungsrecht nach §87 (10) BetrVG sehen.

Die Frage ist ja auch, ob der AG immer wieder stillschweigend die Zulage unberührt ließ, oder ob er jedes Mal einen Beschluss unter dem Hinweis der einmaligen Freiwilligkeit gefasst hat. Unter Umständen ist über die Jahre eine betriebliche Übung entstanden. wenn er es immer so hat laufen lassen.

Diese Faktoren würde ich von einem Arbeitsrechtler bewerten lassen.

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