Minusstunden nach Arztbesuch
Hallo,
ich habe folgendes Problem. Aufgrund akuter gesundheitlicher Probleme, habe ich kurzfristig einen Termin beim Kardiologen bekommen. Er hat dann für die Folgewoche einen Termin für eine Untersuchung anberaumt. Der Termin war um 8:00 Uhr, und ich musste nüchtern erscheinen. Ich bin davon ausgegangen das ich die Zeit bezahlt bekomme. Stattdessen wurden mir die fehlenden Stunden vom Sammelstundenkonto abgezogen. Ist das rechtens ? Ein anderer Termin für die Untersuchung war leider nicht möglich. Diese Untersuchung wird nur Vormittags durchgeführt (Nüchtern). Tarif IG Metall NRW Danke Toni
Community-Antworten (9)
24.02.2023 um 16:40 Uhr
Dann verlinke ich auch mal die IGM. https://www.igmetall.de/service/ratgeber/darf-ich-waehrend-der-arbeitszeit-zum-arzt
[...] Beschäftigte müssen sich bemühen, den Arztbesuch außerhalb der Arbeitszeit zu legen. Ist das nicht möglich, muss die Ärztin oder der Arzt die medizinische Notwendigkeit der Untersuchung oder Behandlung bescheinigen.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten sich zudem vom Arzt schriftlich bestätigen lassen, dass außerhalb der Arbeitszeiten kein Termin möglich war. Diese Bestätigung ist dann ein sicheres Argument im Fall einer Diskussion mit Vorgesetzten. [...]
Dieser Anspruch ist natürlich individualrechtlich, der BR kann diesen nicht für dich durchsetzen.
24.02.2023 um 16:49 Uhr
Hallo, danke für die Antwort. Das ist alles soweit bekannt. Eine Bescheinigung vom Arzt habe ich auch bekommen. Bis vor kurzem war es auch kein Problem und die Zeit beim Arzt wurde vergütet. Jetzt heißt es aber vom Personalbüro, dass die Fehlzeit vom Sammelstundenkonto, welches wir vor kurzer Zeit eingeführt haben abgebucht wird. Der Arzt hatte mir angeboten mir für den Tag eine AU auszustellen. Bin ich leider nicht drauf eingegangen.
24.02.2023 um 17:01 Uhr
Dann wusstest du die Antwort schon - so nicht rechtens.
Dein lokaler BR kann dem Personalbüro sicherlich nochmal ins Gewissen reden, vielleicht handelt es sich ja auch nur um einen Fehler. Hast du den Personaler eventuell mal gefragt auf welcher Grundlage es jetzt anders gehandhabt wird?
24.02.2023 um 17:33 Uhr
Die Aussage aus dem Personalbüro war, dass wir jetzt ein Sammelstundenkonto und Gleitzeit haben.
24.02.2023 um 21:04 Uhr
Ich kopiere mal: Arztbesuch bei Gleitzeit Durch die Gleitzeit können Sie Ihre Arbeitszeiten flexibler gestalten. So haben Sie die Möglichkeit, morgens später anzufangen oder früher Feierabend zu machen, um einen Termin außerhalb der Arbeitszeit wahrzunehmen. Das dürfen Arbeitgeber auch verlangen.
Anspruch auf bezahlte Freistellung besteht nur bei akuten Beschwerden, die einen kurzfristigen Besuch beim Arzt notwendig machen. In anderen Fällen muss die verlorene Arbeitszeit nachgearbeitet werden oder der Lohnanspruch für den Zeitraum geht verloren.
25.02.2023 um 14:20 Uhr
Na wenn es Gleitzeit gibt kannst du das ja für den Arztbesuch nutzen
25.02.2023 um 20:11 Uhr
Für die Fragestellung ist vor allen Dingen der $616 BGB entscheidend. Dort heisst es (Zitat):
"Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird. Er muss sich jedoch den Betrag anrechnen lassen, welcher ihm für die Zeit der Verhinderung aus einer auf Grund gesetzlicher Verpflichtung bestehenden Kranken- oder Unfallversicherung zukommt."
Ein Arztbesuch während der Arbeitszeit ist ein exemplarisches Beispiel für eine solche Verhinderung. D.h. wenn ein solcher Fall eintritt, dann werde ich trotzdem vergütet, als ob ich gearbeitet hätte.
Jetzt kommt das große ABER:
Der §616 BGB kann per Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag ausgeschlossen werden. D.h. ich muss in meinen AV/TV schauen, ob da was zu diesem Paragraphen drinsteht. Ist das nicht der Fall, dann ist der Stundenabzug nicht rechtens. Ist §616 BGB abbedungen worden, dann hat der AG recht.
Edit: Hab das mit der Gleitzeit nicht gesehen. Das schränkt die Sache dann natürlich erheblich ein. Insofern verweise ich also auf die Beitrgäge meiner Vorredner. Mein Beispiel bleibt bei AN ohne Gleitzeit natürlich bestehen.
18.06.2023 um 13:46 Uhr
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