W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 9 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Sonderzahlungen während Krankengeldbezug

H
HeikeFellner
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen , ich war auf der Suche nach Auszahlung von Sonderzahlung während Krankengeldbezug und habe hier diesem Link gefunden:

http://www.iww.de/lgp/archiv/begrenzte-verpflichtungen-fuer-arbeitgeber-wiedereingliederung-von-arbeitnehmern--so-meistern-arbeitgeber-diese-grauzone-f367 Hierin steht: Während des Krankengeldbezugs hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf zusätzliche Entgeltleistungen, insbesondere keinen Anspruch auf Gratifikationen, Weihnachtsgelder oder andere Treueboni, weil diese in der Regel bei Ruhen des Arbeitsverhältnisses nicht ausgezahlt werden. Die Resturlaubsansprüche oder Urlaubsansprüche für das Kalenderjahr verfallen bei nicht wiedererlangter Arbeitsfähigkeit am 31. März des Folgejahrs (§ 7 Abs. 3 BUrlG).  

Nun zu meiner Frage: Bei uns steht im Vertrag, dass wir unsere Sonderzahlung mit dem November-Gehalt erhalten, sowohl Weihnachtsgeld als auch Urlaubsgeld. Wenn jetzt ein seit Anfang des Jahres erkrankter Mitarbeiter Anfang oder Mitte Dezember wiederkäme, bekommt er denn auch wie alle anderen die Sonderzahlung im November ausgezahlt, also tatsächlich auch während seines Krankengeldbezugs, oder erst dann, wenn er im Dezember wiederkommt, also mit dem Dezember-Gehalt?

Hieraus erschließt noch sich eine Folgefrage. Der Mitarbeiter hat noch über 30 Tage Urlaub, aus 2016 und noch ein paar Tage aus 2015. Wie lange muß er wieder beschäftigt sein, um Urlaub nehmen zu können? Den kompletten Urlaub wird er ja wohl in diesem Jahr nicht mehr nehmen können? Es macht ja eigentlich auch wenig Sinn, daß der Kollege für ein paar Wochen zurückkommt, und dann wieder für 5 Wochen Urlaub hat. Wäre doch besser, er könnte gleich nach Rückkehr seinen Urlaub nehmen. Ist das irgendwo verbindlich geregelt?

18.87805

Community-Antworten (5)

G
gironimo

26.08.2016 um 18:57 Uhr

Die Grundlagen und Regeln für die Zahlung von "Weihnachtsgeld" sind u.a. in Tarifverträgen geregelt - oder aber auch arbeitsvertraglich. Auf welcher Basis und mit welchen Regeln wird bei Euch das "13." gezahlt?

So gesehn ist die Aussage des immerhin 7 Jahre alten "Merkblatts" sehr pauschal und oberflächlich. Im Grunde kann man nur die Aussage " ....weil diese in der Regel ...." gut heißen. Wird doch hier gesagt "Es kann auch anders sein".

Wenn der Kollege aus der Krankheit zurückkehrt muss er nicht länger wieder arbeiten. Er kann gleich Urlaub nehmen.

H
HeikeFellner

26.08.2016 um 19:39 Uhr

Hallo Gironimo,

gute Frage... Im Vertrag steht "daß Mitarbeiter, die am 1.12. eines Jahres in ungekündigtem und unbefristetem Arbeitsverhältnis stehen, erhalten mit dem Novembergehalt eine Weihnachtssonderzahlung in Höhe eines Bruttomonatsgehaltes und Urlaubsgeld in Höhe eines halben Bruttomonatsgehalts." Dann gibt es noch den Passus der Freiwilligkeit Und einen Satz "sofern man nicht während eines vollen Kalenderjahres tätig war, werden die Sonderzahlungen anteilig ausgezahlt für den Zeitraum, wie der MA tatsächlich im Unternehmen tätig war." Die anteilige Zahlung wird ja wohl nicht zutreffen, da der Mitarbeiter ja nach wie vor Mitarbeiter ist, auch wenn er krank ist. Muß man die Sonderzahlungen eigentlich anfordern, oder gibt es das automatisch?

Viele Grüße, Heike

G
gironimo

26.08.2016 um 21:37 Uhr

Wenn es keinen Tarif dazu gibt, sollten der BR unter Bezug auf Paragraph 87.1.10 BetrVG klare Regeln fordern .

Ansonsten kann sich der AG bei seiner Formulierung darauf zurückziehen das er sagt, wenn ich im November gar kein Gehalt zahle (der Kranke bekommt ja Krankengeld) , brauche ich auch keine Sonderzahlung leisten.

H
HeikeFellner

27.08.2016 um 15:11 Uhr

Nein, es gibt keinen Tarif dazu. Wir sind uns auch untereinander überhaupt nicht einig, manche sehen das so, wie von Dir beschrieben. Manche sagen daß auch ein kranker Mitarbeiter in ungekündigtem und unbefristetem Arbeitsverhältnis steht.

I
ickederdicke

29.08.2016 um 09:30 Uhr

Zum Krankengeld , kennst du die von Hensche : http://www.hensche.de/Arbeitsrecht_aktuell_Kein_Verfall_von_Urlaubsgeldanspruechen_aufgrund_langdauernder_Krankheit_BAG_9AZR477-07.html Zum Weihnachtsgeld: Hierbei kommt es eher auf die Individuellen Vereinbarungen aus dem AV an.

Ihre Antwort

Verwandte Themen

Wie lange Krankengeldbezug

Älter

Hallo, ein BR-Mitglied unserer Firma ist seit fast einem Jahr krank (nicht therapierbare Herzprobleme). Er wird nächsten Monat 60 und ein erster Antrag auf EU-Rente wurde abgelehnt (Einspruch läuft).

Mitbestimmung bei Sonderzahlungen

Älter

Gilt § 87 / 11 BetrVG bei Sonderzahlungen, die als leistungsorientierte Prämien gedacht sind? Wenn ja, wie weit reicht das Mitbestimmungsrecht: Bis zur Höhe der einzelnen Zuwendung oder gilt es nur be

Rufbereitschaftsregelung in der BV - Gilt diese überhaupt für die von uns geleistete Rufbereitschaft, da in der BV ganz andere Zeiten geregelt sind als die für die wir uns bereit halten müssen?

Älter

Guten Tag, ich habe eine Frage zu einer bestehenden Betriebsvereinbarung bezüglich Rufbereitschaftsdienst. In unserer Firma (Wellpappenerzeugung) wird in der Verarbeitung im 3 Schicht System gearbeit

Lohnsteuerkarte/Steuerbescheinigung - darf der Arbeitgeber die bis Ende März zurückhalten (u.a. Sonderzahlungen für Vorjahr), hat der BR da ein Mitbestimmungsrecht?

Älter

Hallo Kollegen, folgender fall: Die Steuerkarte bzw. Steuerbescheinigungen kommen jedes Jahr später zu den MA. Jetzt ist es schon fast Mitte März. Laut Personalbüro dürfen die Bescheinigungen er

BAT/TVL Sonderzahlungen

Älter

Hallo alle zusammen, folgender Sachverhalt: In unserer Firma gibt es Arbeitsverträge mit Festgehalt. Zusätzlich werden Urlaubs-und Weihnachtsgeld "in Anlehnung an BAT" bezahlt. Man will sich nun di